Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Gilt meine Arbeit als faktisches Arbeitsverhältnis?
Ja, dies kann durch die Gehaltszahlungen belegt werden. Sie haben aber auch jetzt noch Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
2. Nach MPhG ist Arbeit ohne Urkunde als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Gibt es auch Verjährung, weil das 2 Jahre in der Vergangenheit liegt?
Ja, die Verjährung liegt allerdings bei drei Jahren. Ich gehe aber nicht davon aus, dass hier derzeit ermittelt wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe nur noch eine Frage.
Ich habe gelesen dass z.b. bei Ärzte ohne Approbation kein faktisches Arbeitsverhältnis gilt.
Wäre das der Fall bei mir, oder ist bei Physiotherapeuten anders?
Danke im Voraus! Ich wünsche Ihnen alles Gute und das wichtigste - bleiben Sie gesund!
Sehr geehrter Fragesteller,
Arbeitsverhältnisse und entsprechende Verträge beginnen mit der Aufnahme der Tätigkeit. Hier gibt es keinen Formzwang, sodass spätestens bei Arbeitsaufnahme stets von einem zumindest mündlichen Arbeitsvertrag ausgegangen wird.
Ich gehe davon aus, dass Sie alle erforderlichen Qualifikationen besitzen, insbesondere, dass Sie die Urkunde am Ende nachgeholt hatten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt