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Faktisches Arbeitsverhältnis?

| 27. April 2021 19:03 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich komme aus EU Land und habe Studium als Physiotherapeut.
2018 habe Angebot von einer Praxis bekommen und nach Deutschland gekommen.

Der Arbeitgeber wusste dass ich keine Urkunde habe (ich war nie in Deutschland gewesen).
Hat mir aber trotzdem gesagt, dass es kein Problem ist dass ich anfange und später die Urkunde nachhole. Ich kannte die Regeln überhaupt nicht. Erst später habe ich erfahren dass ich ohne Urkunde nicht arbeiten darf. Seit 2019 habe Urkunde und arbeite in anderer Praxis.

Meine Fragen an Sie:

1. Gilt meine Arbeit als faktisches Arbeitsverhältnis?

2. Nach MPhG ist Arbeit ohne Urkunde als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Gibt es auch Verjährung, weil das 2 Jahre in der Vergangenheit liegt?

P.S. Alle Beiträge und Versicherungen sind natürlich bezahlt.






27. April 2021 | 21:12

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:

1. Gilt meine Arbeit als faktisches Arbeitsverhältnis?

Ja, dies kann durch die Gehaltszahlungen belegt werden. Sie haben aber auch jetzt noch Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

2. Nach MPhG ist Arbeit ohne Urkunde als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Gibt es auch Verjährung, weil das 2 Jahre in der Vergangenheit liegt?

Ja, die Verjährung liegt allerdings bei drei Jahren. Ich gehe aber nicht davon aus, dass hier derzeit ermittelt wird.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. April 2021 | 21:47

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe nur noch eine Frage.

Ich habe gelesen dass z.b. bei Ärzte ohne Approbation kein faktisches Arbeitsverhältnis gilt.

Wäre das der Fall bei mir, oder ist bei Physiotherapeuten anders?

Danke im Voraus! Ich wünsche Ihnen alles Gute und das wichtigste - bleiben Sie gesund!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. April 2021 | 21:51

Sehr geehrter Fragesteller,

Arbeitsverhältnisse und entsprechende Verträge beginnen mit der Aufnahme der Tätigkeit. Hier gibt es keinen Formzwang, sodass spätestens bei Arbeitsaufnahme stets von einem zumindest mündlichen Arbeitsvertrag ausgegangen wird.

Ich gehe davon aus, dass Sie alle erforderlichen Qualifikationen besitzen, insbesondere, dass Sie die Urkunde am Ende nachgeholt hatten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. April 2021 | 23:19

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