Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, die persönlichen Angaben und Angaben zum Fahrzeug zu machen. Sollten diese nicht gemacht werden, können Sie Anzeige wegen Unfallflucht stellen. Teilen Sie dies der Schädigerin mit und fordern Sie auf, die Adresse mitzuteilen.
Es gibt auch andere Beweismittel zB Sachverständigengutachten etc. Auch wenn Sie keinen Zeugen haben, besteht nichtsdestotrotz die Möglichkeit Ihre Schäden ersetzt zu bekommen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Wie ist denn die Aussicht auf Erfolg im Hinblick auf die Unfall-Situation? Ist die Autofahrerin nicht grundsätzlich zur Beachtung der Vorfahrt verpflichtet, auch wenn Sie mir unterstellt auf dem Fußweg gefahren zu sein?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Die Autofahrerin ist, wenn Sie aus einer Hofeinfahrt kommend, zur Beachtung der Vorfahrt verpflichet. Falls Sie auf dem Bürgersteig gefahren sind, ist Ihnen ev. ein Mitverschulden anzulasten.
Mit besten Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Die Autofahrerin ist, wenn Sie aus einer Hofeinfahrt kommend, zur Beachtung der Vorfahrt verpflichet. Falls Sie auf dem Bürgersteig gefahren sind, ist Ihnen ev. ein Mitverschulden anzulasten.
Mit besten Grüßen