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Fahrrad-Unfall mit Vorfahrt missachtendem Auto

17. September 2007 20:38 |
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Verkehrsrecht


Als Radfahrer auf dem Radweg fahrend konnte ich einem aus einer Einfahrt kommenden Auto nicht mehr ausweichen/anhalten und prallte seitlich gegen den Wagen. (Regennasse Fahrbahn)
Ich fuhr auf der richtigen Seite.
Polizei war nicht am Unfallort -wir tauschten nur die Namen/Telefonnummern aus.
Zur Zeit habe ich keine Zeugen - bin noch auf der Suche nach einer Radfahrerin die hinter mir fuhr.
Die Fahrerin des Autos verweigert mir nun die Herausgabe Ihrer Adresse mit dem Hinweis - sie sei nicht Schuld gewesen, denn ich fuhr angeblich auf dem Fußweg und nicht dem gekennzeichneten Radweg. Wäre ich auf dem markierten Fahrradweg gefahren, wäre es nicht zum Aufprall gekommen.
Ich habe mir das Kennzeichnen des Wagens notiert, und die Frau erwähnte im Gespräch bei welcher Versicherungs-Gesellschaft sie ist. Bei der Polizei erhalte ich natürlich keine Adresse.

Der Kostenvoranschlag der Rad-Reparatur beträgt 630 EUR.
Ein Arzt hat mich untersucht, und die Befunde erfasst. (blauer Fleck/Verspannung) Mir geht jedoch um die Kosten der Radreparatur auf denen ich nicht sitzen bleiben will.

Wie kann ich weiter verfahren?
Habe ich auch ohne Zeugen Chance auf Zahlung meiner Kosten?

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, die persönlichen Angaben und Angaben zum Fahrzeug zu machen. Sollten diese nicht gemacht werden, können Sie Anzeige wegen Unfallflucht stellen. Teilen Sie dies der Schädigerin mit und fordern Sie auf, die Adresse mitzuteilen.
Es gibt auch andere Beweismittel zB Sachverständigengutachten etc. Auch wenn Sie keinen Zeugen haben, besteht nichtsdestotrotz die Möglichkeit Ihre Schäden ersetzt zu bekommen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht


www.kanzlei-hermes.com

Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2007 | 11:45

Wie ist denn die Aussicht auf Erfolg im Hinblick auf die Unfall-Situation? Ist die Autofahrerin nicht grundsätzlich zur Beachtung der Vorfahrt verpflichtet, auch wenn Sie mir unterstellt auf dem Fußweg gefahren zu sein?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. September 2007 | 13:40

Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Die Autofahrerin ist, wenn Sie aus einer Hofeinfahrt kommend, zur Beachtung der Vorfahrt verpflichet. Falls Sie auf dem Bürgersteig gefahren sind, ist Ihnen ev. ein Mitverschulden anzulasten.

Mit besten Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. September 2007 | 13:41

Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Die Autofahrerin ist, wenn Sie aus einer Hofeinfahrt kommend, zur Beachtung der Vorfahrt verpflichet. Falls Sie auf dem Bürgersteig gefahren sind, ist Ihnen ev. ein Mitverschulden anzulasten.

Mit besten Grüßen

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