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Externe Vergabe Treppenhausreinigung und große Hausordnung

| 18. Juni 2015 23:05 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Hallo,

bei uns handelt es sich um eine Eigentümer Gemeinschaft von 40 Wohnungen auf 4 Häuser verteilt. Bis dato wurde 1 Haus von einer externen Firma geputzt, die anderen 3 Häuser haben selbst geputzt. Da es jedoch in dem ein oder anderen Haus nicht zur Zufriedenheit der Vermieter/Eigentümer/Hausverwaltung geschah, sollte nun über eine externe Vergabe (13,- Euro pro Wohnung/Monat) abgestimmt werden. Da in dem Haus, in dem ich wohne die Hausordnung sehr gut funktioniert und auch die anderen Eigentümer dieses Hauses mehrheitlich gegen eine externe Vergabe sind, war mein Vorschlag, für jedes der 4 Häuser getrennt abzustimmen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Der Vorschlag wurde von der Hausverwaltung jedoch übergangen und es wurde komplett für alle 4 Häuser abgestimmt, mit dem Ergebnis, dass nun für alle 4 Häuser extern geputzt werden soll.
Meine Frage : Muss hier komplett für alle Häuser abgestimmt werden, oder ist es auch möglich innerhalb der Eigentümergemeinschaft für jedes Haus einzeln abzustimmen? Jedes der 4 Häuser hat ja nun mal ein eigenes Treppenhaus und warum sollten in einem Haus, in dem die Hausordnung funktioniert unnötige Kosten entstehen ?

MfG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Abstimmung über jedes einzelne Haus ist durchaus möglich. Nach Ihren Schilderungen kann ich keine Anhaltspunkte erkennen, die dagegen sprechen würden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.


Mt freundlichen Grüßen



Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2015 | 07:06

Hallo Frau Hein,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Da ja nun die Treppenhausreinigung schon extern vergeben ist, müsste ich also bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten, um eine erneute Abstimmung auf die Tagesordnung zu bringen. Könnte dann auch nur über die externe Vergabe für das eine betroffene Haus abgestimmt werden und müssten dort alle Eigentümer oder nur die in diesem Haus wohnenden abstimmen ?

MfG,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2015 | 07:17

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ob alle Eigentümer abstimmen müssen, ergibt sich aus der Teilungserklärung. In der Regel müssen aber alle Eigentümer aller Häuser darüber abstimmen.


Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 21. Juni 2015 | 13:40

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