Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können ihn nach Ablauf der Frist gerichtlich dazu zwingen, auszuziehen. Grundsätzlich hat er ein Recht, sich eine neue Wohnung zu suchen, sodass die Frist angemessen lang sein muss.
Sie sollten selber nicht ausziehen und die Kinder dalassen, da Sie so ggf. die Bindung verlieren und er das Aufentshaltsbestimmungsrechr bekommen könnte. Es könnte so aussehen, dass Sie ihm die Kinder überlassen. Da es Ihr Eigentum ist, gibt es auch keinen Grund auszuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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