Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das können Sie möglich machen. Entscheidend ist allerdings, dass Ihr Exklusivvertrag mit der deutschen Markenfirma Ihnen das Recht gibt, das Exklusivrecht an Dritte unterzuvergeben.
Auch sollten Sie in der Tat KEIN gemeinsames Unternehmen mit dem ausländischen Partner gründen, da Sie da schnell in gesellschaftsrechtliche Untiefen geraten und aus dem Unternehmen herausgedrängt werden können. Zudem hätte der ausländische Partner dann vollen Zugriff auf Ihre Kommunikation mit dem deutschen Markenunternehmen.
Auch sollte Ihr Exklusivvertrag erschwerte Kündigungsmöglichkeiten für das deutsche Markenunternehmen bzw. die unbedingte Option auf mehrfache Verlängerung beinhalten, da Sie sonst in Gefahr geraten, von dem deutschen Markenunternehmen verdrängt zu werden.
In jedem Fall sollten Sie einen örtlichen Anwalt für die Verträge heranziehen und KEINESFALLS blind das unterschreiben, was die beiden Firmen Ihnen vorlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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