Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung zum von Ihnen angebotenen Preis summarisch gerne wie folgt beantworte:
Im Hinblick auf die Haftung ist anhand des Kaufvertrages zu prüfen, ob das Hausgrundstück unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel verkauft worden ist. Ist dies nicht der Fall, könnte eine Minderung des Kaufpreises (§§ 437
, 441 BGB
) infrage kommen, deren Höhe letztlich ein Sachverständiger zu bestimmen hätte, wenn eine Verständigung mit dem Verkäufer nicht möglich ist.
Auch kann ein Rücktritt (§§ 437
, 440
, 323 BGB
) oder eine Anfechtung erwogen werden, sofern Sie kein Interesse an dem Haus mehr haben. Eine Anfechtung könnte wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (das Alter ist eine solche) gemäß § 119 Abs. 1 BGB
Erfolg haben, wobei diese Anfechtung wegen § 121 BGB
unverzüglich, d.h. innerhalb einer Woche nach Kenntniserlangung vom Anfechtungsgrund, erfolgen müsste. Weiter könnte eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über § 123 Abs. 1 BGB
möglich sein, dies etwa, wenn der Verkäufer die Altersangabe „ins Blaue hinein" getätigt hat. Allerdings sind Sie hinsichtlich der Arglist darlegungs- und beweispflichtig; eine abschließende Beurteilung ist im Rahmen dieser Plattform nicht möglich. Vorteil dieser Anfechtungsart ist, dass sie nach § 124 BGB
ein Jahr lang ausgeübt werden kann.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Detailprüfung zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
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