Erstellung einer Gutachterlichen Stellungnahme?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine gutachterliche Stellungnahme (Zeitaufwand max. 2 Stunden), vorzugsweise von einer Universität (Assistent oder Dozent wäre ausreichend) oder eines wissenschaftlichen Institutes; eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachanwaltes ist in meinem Fall nicht ausreichend.
Ich hoffe, daß ich über dieses Forum einen Anwalt finde, der Verbindungen (z.B. Studienkollege oder Bekanntenkreis) zu einer Uni,s.o., hat und mich diesbezüglich "vermitteln" kann. Ich benötige die gutachterliche Stellungnahme in ca. 2-3 Monaten- Bezahlung dann natürlich auf Stundenbasis.
Ich bitte nur um Meldung, wenn die gutachterl. Stellungnahme auch in dieser Zeit erfolgen kann; wie gesagt Zeitaufwand max. zwei Stunden;
Im Vorfeld möchte ich folgendes aus dem "Handbuch der Beweislast im Privatrecht" Band 1, begründet und herausgegeben von Gottfried Baumgärtel, Univ. zu Köln (2.neubearbeitete und erweiterte Auflage von 1991 - meine Anmerkung: nach Rücksprache mit dem Heymanns Verlag im Sept. 2006 handelt es sich (noch) um die aktuelle Auflage, Neuauflage erst für 2007 geplant - zitieren:
§ 665, Baumgärtel (s.o.), Seite 1059, Zif. 3, Rdn.4:
"Steht fest, daß sich der Beauftragte weisungswidrig verhalten oder die unverzügliche Benachrichtigung (§ 665 Satz 2) unterlassen hat, und verlangt der Auftraggeber den dadurch entstandenen Schaden ersetzt, so ist es Sache des Beauftragten, den Entlastungsbeweis zu führen" (Fußnote RG Recht 1922 Nr. 1676, RGRK-Steffen,Rdn 16; Soergel/Mühl, Rdn 18)
Dies bedeutet, daß der Beauftragte den Vollbeweis zu führen hat (natürlich vorausgesetzt es handelt sich um ein Auftragsverhältnis und Art und Inhalt des Auftrages ist bewiesen) und Beweislastumkehr besteht.
Inhalt der Gutachterlichen Stellungnahme soll die Beweislast nach Auftragserteilung sein, schwerpunktmäßig in Verbindung mit "Baumgärtel, Handbuch der Beweislast", siehe oben.
Für die Gutachterliche Stellungnahme sind diverse Vorarbeiten schon getätigt.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Der Fragesteller
Eingrenzung vom Fragesteller
21. November 2006 | 09:51
Sehr geehrter Fragesteller,
sowohl die Art Ihres Ersuchens (Gutachtenerstellung) als auch die Fragestellung selbst (Beweislastproblematik) können i.d.R. auch und gerade von einem Rechtsanwalt angemessen bearbeitet werden. Dies gilt umso mehr, als es hier um eine typisch forensische Problematik geht.
Sie sollten daher erwägen, ob tatsächlich ein universitäres Gutachten erforderlich ist und zum besseren Verständnis für die Kollegen den Grund hier nachreichen.
Auch der von Ihnen geschätzte Zeitaufwand erscheint mir (in Ihrem Interesse) nochmals zu überdenken. Ein jur. Gutachten per Auftrag muss und soll höchsten Ansprüchen genügen, so dass selbst für scheinbar! "kleine Sachen" einige Stunden herauskommen können.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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