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Erstellung einer Gutachterlichen Stellungnahme?

21. November 2006 01:35 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige eine gutachterliche Stellungnahme (Zeitaufwand max. 2 Stunden), vorzugsweise von einer Universität (Assistent oder Dozent wäre ausreichend) oder eines wissenschaftlichen Institutes; eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachanwaltes ist in meinem Fall nicht ausreichend.

Ich hoffe, daß ich über dieses Forum einen Anwalt finde, der Verbindungen (z.B. Studienkollege oder Bekanntenkreis) zu einer Uni,s.o., hat und mich diesbezüglich "vermitteln" kann. Ich benötige die gutachterliche Stellungnahme in ca. 2-3 Monaten- Bezahlung dann natürlich auf Stundenbasis.

Ich bitte nur um Meldung, wenn die gutachterl. Stellungnahme auch in dieser Zeit erfolgen kann; wie gesagt Zeitaufwand max. zwei Stunden;
Im Vorfeld möchte ich folgendes aus dem "Handbuch der Beweislast im Privatrecht" Band 1, begründet und herausgegeben von Gottfried Baumgärtel, Univ. zu Köln (2.neubearbeitete und erweiterte Auflage von 1991 - meine Anmerkung: nach Rücksprache mit dem Heymanns Verlag im Sept. 2006 handelt es sich (noch) um die aktuelle Auflage, Neuauflage erst für 2007 geplant - zitieren:

§ 665, Baumgärtel (s.o.), Seite 1059, Zif. 3, Rdn.4:
"Steht fest, daß sich der Beauftragte weisungswidrig verhalten oder die unverzügliche Benachrichtigung (§ 665 Satz 2) unterlassen hat, und verlangt der Auftraggeber den dadurch entstandenen Schaden ersetzt, so ist es Sache des Beauftragten, den Entlastungsbeweis zu führen" (Fußnote RG Recht 1922 Nr. 1676, RGRK-Steffen,Rdn 16; Soergel/Mühl, Rdn 18)

Dies bedeutet, daß der Beauftragte den Vollbeweis zu führen hat (natürlich vorausgesetzt es handelt sich um ein Auftragsverhältnis und Art und Inhalt des Auftrages ist bewiesen) und Beweislastumkehr besteht.

Inhalt der Gutachterlichen Stellungnahme soll die Beweislast nach Auftragserteilung sein, schwerpunktmäßig in Verbindung mit "Baumgärtel, Handbuch der Beweislast", siehe oben.

Für die Gutachterliche Stellungnahme sind diverse Vorarbeiten schon getätigt.


Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Der Fragesteller





Eingrenzung vom Fragesteller
21. November 2006 | 09:51
21. November 2006 | 11:39

Antwort

von


(28)
Lappersdorfer Straße 9
93059 Regensburg
Tel: 0941 29844340
Web: https://www.rechtsanwalt-hoyer.com
E-Mail:

Sehr geehrte Rechtsratsuchende,

auf Ihre Frage möchte ich wie folgt antworten:

Sie suchen einen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Ihnen in dieser Sache weiterhelfen kann.Ich kann Ihnen meinen Bekannten, Herrn Sebastian Herrler Akademischer Rat an der Universität Regensburg, wärmstens empfehlen.Herr Herrler arbeitet am Lehrstuhl Prof.Dr Grigoleit und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter.Hinzufügen möchte ich, dass Herr Herrler als Jahrgangsbester das zweite bayrische Staatsexamen abgeschlossen hat.Ich habe mit Herrn Herrler schon gesprochen und er würde sich mit Ihnen über die Details gerne persönlich unterhalten.

Seine Kontaktdaten sind:

Sebastian.herrler@jura.uni-regensburg.de
Tel 0941 9432645

Herr Herrler ist bis morgen mittag tel zu erreichen, danach wieder am Montag vormittag.

In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoyer
Rechtsanwalt
Albertstrasse 8
93049 Regensburg

Tel 0941 595360
mail@rechtsanwalt-hoyer.com


ANTWORT VON

(28)

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