Erstellung Software für ´maschinelle´ Internet-Preisrecherche
11.11.2007 08:41
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Guten Tag,
in den vergangenen Tagen bin ich als Softwareentwickler von einem Unternehmen angesprochen eine Software zu entwickeln, die von den öffentlich zugänglichen Webseiten der Wettbewerber Preise automatisiert zu erhebt und speichert.
Angenommen, es handelt sich um Preise für Schreibtische in verschiedenen Ausprägungen (z.B. unterschiedliche Farben, Schreibtischgrößen und Höhenverstellmechanismen). Im Internet wird von den Wettbewerbern jeweils eine Suchseite mit den unterschiedlichen Suchkriterien angeboten; die drei Felder sind Muß-Eingabefelder, die stets mit einem Wert zu füllen sind(= aufgrund der Vielfalt gibt es keine Übersicht, die "mit einem Klick" alle Tische in allen Kombinationen anzeigt).
Es ist vorgesehen, daß vom Anwender im System zuvor alle definierten Kombinationen der Schreibtische hinterlegt werden, so daß das Programm der Reihe nach alle Kombinationen (ca. 100) über die Eingabemaske "eingibt/abfragt" und die angezeigten Ergebnisseiten speichert. Hierbei wird programmtechnisch ein menschlicher Benutzer vollständig nachgeahmt, d.h. es werden keine Mechanismen (´Tricks´) benutzt, welche die abgefragte Webseite beeinträchtigen können. Es ist vorgesehen, zwischen den Abfragen eine Zufalls-Wartezeit einzubauen, damit der Server des Wettberbers nicht überlastet wird.
Meine beiden Fragen:
(statt einer ausführlichen Antwort können Sie gerne auf verlinkte Rechtsnormen verweisen)
A) Ist ein solches Vorgehen zulässig? - Meine Gedanken sind hierbei...
- ist ein ´maschinelles´ Abfragen von Internet-Webseiten zur Recherche zulässig?
- wäre eine solche Abfrage insbesondere durch einen Wettbewerber zulässig?
- würde ein DSL-Account mit dynamischer IP-Adresse das Problem ´verrringern´?
# Für die Zulässigkeit der automatisierten Abfrage spricht aus meiner Sicht, daß z.B. Goolge, Preisportale und andere Webrecherche-Agenturen auch automatisierte Recherchen durchführen, speichern und Dritten zur Verfügung stellen.
# Problematisch könnte vielleicht die Tatsache sein, daß pro komplettem Suchlauf bis zu 100 Kombinationen abgefragt werden, so dem Wettbewerber durchaus eine Systemlast für die Beantwortung der Suchanfragen entsteht.
B) Wie kann ich als Softwarentwickler gegenüber meinem Auftraggeber einen verbindlichen Haftungsausschluß vereinbaren, falls der Wettbewerber mit der automatisierten Abfrage meines Auftraggebers nicht "einverstanden" sein sollte (die Software würde sets auf den Rechnern des Auftraggebers laufen und sets von den Mitarbeitern des Auftraggebers gestartet / bedient). Muß ich überhaupt diesen Ausschluß vereinbaren, da die Software ja für den Auftraggeber nach "Kundenspezifikation" erstellt wurde.
Besten Dank für Ihre Antwort!
Erich Mustermann