Sehr geehrter Ratsuchender,
zu Ihren Fragen:
1.)
Solange Sie noch keine Zahlungen durch die Rentenversicherung erhalten haben und die Schuld dadurch nicht erfüllt wurde, können Sie weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausführen. Es ist daher möglich z.B. eine Kontopfändung zu veranlassen oder einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Der Rentenversicherer wird Zahlungen an Sie vornehmen, sobald pfändbare Gelder vorhanden sind. Sollte Ihr Anwalt nicht mehr tätig sein, sollten Sie sich mit dem Rentenversicherer in Verbidnung setzen und eine neue Bankverbindung angeben, über die die Zahlung erfolgen soll.
2.)
Der Titel wird zum Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Vollstreckungsgericht gegeben. Nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt das Vollstreckungsgericht den Titel zurück. Der Titel liegt daher nicht bei der Rentenversicherung und wartet auf die Überweisung.
Sollte sich der Titel nicht bei Ihnen oder Ihrem Anwalt befinden und verloren gegangen sein, können Sie eine zweite vollstreckbare Ausfertigung gem. § 733 ZPO
beantragen. Dazu müssen Sie dem Prozessgericht den Verlust des Titels glaubhaft machen; es entstehen idR. Kosten von 15,00 EUR.
Diese Antwort ist vom 12.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für die schnell Antwort. Können Sie sich erklären wo der Titel dann abgeblieben sein könnte? Der Anwalt hat ihn nicht (habe alle Unterlagen erhalten), ich habe ihn nicht (obwohl Alles sorgsam abgeheftet wurde), und die damalige Rechtsschutzversicherung brauchte ihn für die Vollstreckung der Kosten ja auch nicht, oder?
Sehr geehrter Ratsuchender,
sie können vorsorglich bei der Rentenversicherung anfragen, ob der Titel dort vorliegt. Dies ist auch für den Antrag auf Erteilung der zweiten Ausfertigung sinnvoll, um den Verlust glaubhaft zu machen.
Möglicherweise ist der Titel auf dem Postweg verloren gegangen, ggf. fehlerhaft nicht vom Gericht zurück gegeben worden oder ggf. beim Anwalt in die falsche Akte geraten. Fehler geschehen überall; es kann sich hierbei daher nur um Mutmaßungen handeln.
Mit freundlichem Gruß