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Erneute Erkrankung bei ruhenden 10 v.H. MdE

| 2. Februar 2025 18:57 |
Preis: 50,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie mein Anliegen beantworten. Mein Fall verhält sich folgendermaßen:
Am Abend des 27.10.1988 hatte ich als 25jährige einen Arbeitsunfall, bzw. Wegeunfall auf dem Nachhauseweg. Ich stürzte mit dem Fahrrad vor meiner Arbeitsstätte und zog mir einen komplizierten Trümmerbruch im linken Ellbogengelenk zu.
In der Folge wurde der Bruch 2 x operiert. Es blieben jedoch Behinderungen zurück ( Beweglichkeits-einschränkung beim Beugen, Achsabknickung des Oberarmes, Verdickung, immer noch liegende Schraube.) Ich erhielt im Anschluss eine Dauerrente durch den Gemeindeunfall-versicherungsverband Hannover mit 20 v.H. MdE. Diese Rente wurde monatlich gezahlt bis Ende Juli 1990, wo eine Herunterstufung auf 10 v.H. erfolgte. Diese 10 v.H. ruhen bis heute.
Nun erhielt ich im April 2024 folgende Diagnose durch ein MRT meiner Halswirbelsäule:

1. Fortgeschrittene Unkarthrose und Osteochondrose C 5/6 und C6/7 mit zusätzlich leichter Kyphose-Fehlhaltung. Breite knöcherne Diskusprotrusion mit Myelonkontakt beton C5/6.
2. In C4/5 milde Diskusprotusion sowie ähnlich auch C7/TH1. Zusätzlich multisegmentale Spondyarthrose der HWS deutlich linksbetont mit teils Gelenkhypertrophie und darunter aktiviertem Reizzustand Facettengelenk C4/5.

Da bei den Schäden an meiner HWS eine deutliche Linksbetonung festgestellt wurde, bin ich der Überzeugung, dass es sich auch um Folgeschäden der seit 1988 bestehenden Beugehemmung des linken Ellbogens handelt.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ich 1988 Architektur studierte und abends in der Universitätsbibliothek gearbeitet habe. Nach mehreren Jahren als angestellte Architektin wurde ich jedoch arbeitslos. Meine letzte angestellte Tätigkeit war 2014 als Energieberaterin. Heute bin ich freiberufliche Autorin, muss jedoch über Bürgergeld beim Jobcenter aufstocken.
Nun zu meinen Fragen:
1. Die Beurteilung der 10 v.H. MdE erfolgte meines Wissens über festgelegte Bewertungstabellen. Erhöht sich mein Grad an MdE durch die nun vorhandenen Schäden an meiner HWS zwangsläufig? Ergibt sich dadurch wieder ein rechtmäßiger Anspruch auf die Zahlung einer Dauerrente?
2. Wenn ja, wie sollte ich dann am besten weiter in dieser Sache vorgehen?
3. Wenn ja, würde die Dauerrente dann auch neben einer Altersrente gezahlt werden?

Noch zu erwähnen wäre, dass ich ausdrücklich keine Frühverrentung in der Berufsunfähigkeitsrente anstrebe (regulärer Eintritt ist bei meinem Versorgungswerk ab dem 62. Lebensjahr möglich, was im Herbst dieses Jahre wäre).

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,
S. W.

3. Februar 2025 | 20:49

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erfolgt in der Regel anhand von festgelegten Bewertungstabellen, die die Auswirkungen von Verletzungen und Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit bewerten.

Ob sich Ihr Grad an MdE durch die nun vorhandenen Schäden an Ihrer Halswirbelsäule (HWS) erhöht, hängt davon ab, ob diese Schäden als Folgeschäden des ursprünglichen Arbeitsunfalls anerkannt werden können.

Die Tatsache, dass die Schäden linksbetont sind, könnte ein Indiz dafür sein, dass sie mit der Beugehemmung des linken Ellbogens in Zusammenhang stehen. Allerdings müsste dies medizinisch nachgewiesen werden.

Wenn die neuen Schäden als Folge des ursprünglichen Unfalls anerkannt werden, könnte sich Ihr MdE erhöhen, was wiederum einen Anspruch auf eine höhere oder erneute Zahlung einer Dauerrente begründen könnte.


2.

Um in dieser Sache weiter vorzugehen, sollten Sie zunächst ein medizinisches Gutachten einholen, das den Zusammenhang zwischen den neuen Schäden an Ihrer HWS und dem ursprünglichen Arbeitsunfall bestätigt. Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Gemeindeunfallversicherungsverband einen Antrag auf Neubewertung Ihrer MdE stellen.

Es wäre ratsam, sich dabei von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.


3.

Eine Dauerrente aufgrund einer MdE kann grundsätzlich auch neben einer Altersrente gezahlt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung sieht vor, dass Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig von anderen Rentenansprüchen gezahlt werden können.

Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und eventuelle Anrechnungen im Einzelfall zu prüfen, insbesondere wenn es um die Kombination mit Leistungen aus anderen Versorgungssystemen geht.

Da Sie keine Frühverrentung in der Berufsunfähigkeitsrente anstreben, sondern den regulären Renteneintritt planen, sollte dies in Ihrem Fall keine negativen Auswirkungen haben.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2025 | 21:49

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ich danke Ihnen für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
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