Sehr geehrter fragesteller,
ich würde auf jeden Fall empfehlen,
1.) den Sachverhalt "darknet" richtig zu stellen;
2.) mitzuteilen, dass das Verkaufsangebot den Eindruck erweckt hatte, legal zu sein(schützt vor Straf zwar nicht, ist aber ein zu beachtender Umstand und
3.) höflich zu beantragen, das Verfahren einzustellen. Hier können ein paar Sätze zu den Lebensumständen geschrieben werden, und, falls zutreffend, dies eine einmalige Sache, wenn nicht gar ein "Erstfall" war.
Mit einer passenden Einlassung sollte eine Einstellung gelingen, im schlimmsten Fall mit geringer Geldauflage. Eventuell kann geprüft werden, ob die Substanz damals schon verboten war. Falls die Sache sichergestellt wurde, könnte man sich zudem mit der Einziehung vorab einverstanden erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte