Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Beantwortung Ihrer Frage fehlt die Kenntnis des Schreibens und des bisherigen Stands der Ermittlungen. Trotzdem:
Der Umstand, dass Sie durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft „vorgewarnt" wurden läßt zwar darauf schließen, dass derzeit kein Bedarf für eine Hausdurchsuchung gesehen wurde.
Sonst wäre diese bereits erfolgt.
Staatsanwaltschaften und Gerichte treten das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schon aus nichtigem Anlass mit Füßen und es ist nicht einmal auszuschließen, dass dabei sogar etwas mitgebracht wird.
In jedem Fall sollten Sie das Schreiben zum Anlass nehmen, zu Hause aufzuräumen, damit später keine Zufallsfunde gemacht werden.
Das betrifft auch Datenträger wie Handy, Laptop bzw. Tablet oder PC.
Denn rechnen müssen Sie mit einer Hausdurchsuchung schon, nachdem Sie nunmehr im Fokus der Behörden stehen. Ggf. werden weitere Hinweise ermittelt, die eine Notwendigkeit der Hausdurchsuchung doch noch ergeben.
Tatsächlich kennen Sie Ihre Situation am besten, auch den Hintergrund der Bestellung. Trotzdem sollten Sie sich mit Äußerungen gegenüber der Staatsanwaltschaft zurückhalten und erst einmal Akteneinsicht nehmen.
Was Sie heute sagen kann morgen nicht mehr zurückgekommen werden und die Staatsanwaltschaften neigen entgegen ihres gesetzlichen Auftrags dazu, ausschließlich gegen einen Beschuldigten zu ermitteln, nicht auch zu dessen Entlastung.
Deshalb werden Widersprüche auch immer zu Ihren Ungunsten aufgelöst.
Der im Strafrecht geltende Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten, bzw. in dubio pro steht nur in Lehrbüchern weil keine Zweifel bestehen.
Gerade die Adressierung der Post an Ihre Adresse reicht aus, als wenn das Stichwort Identitätsdiebstahl etwas ganz Neues wäre.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eine Rückfrage hätte ich noch. Falls es zu einer Hausdurchsuchung kommt. Wie wird mit einem Arbeitsrechner umgegangen,der eigentum des Arbeitgebers ist. Dieser ist zwingend notwendig für meine Arbeit.
Auch das kann es durchaus sein, dass er mitgenommen wird, denn es kommt auf die Besitzverhältnisse an, nicht auf das Eigentumsrecht des Arbeitgebers.
Sie sollten aber deutlich machen, dass der Rechner und die Daten dem Arbeitgeber gehören und das handschriftlich auf ein Sicherstellungspritokoll schreiben lassen.