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Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Bannbruch i.V.m. Jugendschutzgesetz Zoll

16. Juni 2019 18:59 |
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Strafrecht


Hallo,

und zwar habe ich mir Ende letzten Jahres eine Wrestling-DVD in den USA bestellt, diese ist dann beim Zoll gelandet. Zuerst sagten sie, dass ich nur Einfuhrumsatzsteuer zahlen müsste, aber als das Paket geöffnet wurde bemängelt, dass das FSK-Siegel fehlt und es möglicherweise gegen §131 StGB verstößt. Die DVD ist dann gleich einbehalten worden und mir wurde gesagt, dass die DVD gesichtet wird und gegebenfalls an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird. Ein paar Tage später habe ich noch das Sicherstellungsprotokoll vom Zoll erhalten.
Heute habe ich Post vom Zoll bekommen, wegen "Schriftliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs i.V.m. einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz" § 372 Abgabenordung, §27 Abs. 1 Nr. 1 Jugendschutzgesetz, 52 Strafgesetzbuch. Dabei ist ein Anhörungsbogen und ein Formular der Erklärung zur formlosen Einziehung.
Bei der Erkärung zur Einziehung, kann man sich einverstanden, nicht einverstanden und nur einverstanden, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Die dritte Option wäre mir natürlich am liebsten.
Die Frage ist reicht es aus, wenn ich nur nur die Einziehungserklärung abgebe und hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird?
Beim Anhörungsbogen könnte ich ja nur reinschreiben, dass ich die DVD bestellt habe und halt nicht wusste, dass die DVD gegen das Gesetz verstößt und Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe.
Strafrechtlich habe ich bisher eine weiße Weste.

Schonmal vielen Dank im Vorraus

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

Wenn die Behörden mit Ihrer Annahme, dass die DVD illegal ist, richtig liegen, so müssen Sie ohnehin damit rechnen, dass diese eingezogen wird. Eine Zustimmung beschleunigt den diesbezüglichen Verwaltungsvorgang. Wenn Sie möchten, dass das Verfahren eingestellt wird, ist Ihnen anzuraten, dass Sie Ihre Einwilligung zur Einziehung erteilen. Gerade wenn Sie strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sind, wird ein solches Ermittlungsverfahren in aller Regel eingestellt.

Wenn Sie das Bedürfnis haben, sich inhaltlich zu der Sache gegenüber den Behörden einzulassen, ist Ihnen anzuraten, dies unbedingt lediglich über einen Rechtsanwalt zu tun. Dieser kann durch entsprechende Eingaben bei der Staatsanwaltschaft ggf. zusätzlich darauf hinwirken, dass das Verfahren höherer Wahrscheinlichkeit eingestellt wird. Gerne kann ich Sie diesbezüglich bei Bedarf unterstützen - kommen Sie in diesem Fall gern nochmal auf mich zu.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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