Da Sie Alleinerbe Ihres Bruders sind und das Haus zu gleichen Teilen Ihnen beiden gehörte, erben Sie den Anteil Ihres Bruders an der Immobilie. Das bedeutet, dass Sie den Anteil von 50% des Hauses, also 200.000 €, erben.
Für die Erbschaftssteuer ist der Wert des geerbten Anteils maßgeblich. Da Sie den Anteil Ihres Bruders erben, müssen Sie auf diesen Anteil von 200.000 € Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag und der Steuersatz hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Geschwister fallen nach § 15 ErbStG in die Steuerklasse II, und der Freibetrag liegt nach § 16 Absatz 1 Ziffer 5 ErbStG bei 20.000 €. Der Steuersatz ergibt sich aus § 19 Absatz 1 ErbStG und ist abhängig von der Höhe des Erbteils.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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