ich habe eine Frage zur Erbpacht. Meine Eltern bewohnen ein Erbpachtgrundstück mit einem kleinen Bungalow. Grundstücksgröße 800qm.
Nun hat der Verpächter die Erbpacht nach Jahren um über 400 Euro angehoben. Es erfolgte vor etlichen Jahren eine Erhöhung durch den Vater des Verpächters, die mein Vater wiederrum nur unter Vorbehalt geprüft hat, da ihm die Erhöhung sehr hoch vorkam. Wir haben auch leider keine Vergleiche zu den Nachbarn, da diese alle einen älteren Vertrag haben, in dem wohl eine Erhöhung ausgeschlossen ist. Wir sind hinzugezogen.
Nun sprach uns eine Nachbarin darauf an, dass die Erbpacht bei uns wohl falsch berechnet sei, da meine 70.jährige Mutter mittlerweile Witwe ist. Mein Vater ist letztes Jahr verstorben. Ich vermute sie bezieht sie dabei auf diesen Passus im Schreiben „Die Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes gemessen an einem 4-Personen Haushalt von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen" Meine Mutter arbeitet ja nicht mehr und hat auch kein mittleres Einkommen.
Mir wäre es neu, das es hier Unterschiede gibt bei der Berechnung der Erbpacht zwischen z.B Ehepaaren oder einer Witwe gibt. Aber ich mag mich auch täuschen. Können Sie uns hier weiterhelfen ? 2200 Euro im Jahr sind bei einer Witwenrente nicht unerheblich, zumal sich das Haus auch noch in der Abzahlung befinden. Das Sozialamt springt hier zwar ein, gewährt Zahlungen aber nur als Darlehn und hat sich in das Grundbuch eintragen lassen. Leider erhalten wir hier auch immer unterschiedliche Aussagen. Die Erbpacht und die Grundsteuer sollten komplett übernommen werden, dann plötzlich wieder nicht mehr usw.. ein nerviges permanentes Ärgernis.
Das Schreiben zur Erhöhung der Pacht können Sie im nachfolgenen Link ansehen - ich werde das Bild aber zeitnah wieder löschen
https://i.gyazo.com/176d84710660a625c09eb891488a298f.jpg
Ich gehe auch davon aus, das der Verpächter nicht weiß das mein Vater verstorben ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für die Berechnung ist es unwichtig, ob Ihr Vater gestorben ist. Maßstab ist nicht, wie sich das Einkommen des Pächters entwickelt, sondern, wie sich die Lebenshaltungskosten eines 4 Personenhaushalts entwickelt. Da Ihre Eltern kein 4 Personenhaushalt mit durchschnittlichen Einkommen sind, hat der Verpächter in den Statistiken nachgesehen, wie sich die Lebenshaltungskosten eines 4 Personenhaushalts entwickelt haben.
Dass Vorgehen ist richtig, wenn in dem Erbpachtvertrag steht, dass die Anpassung der Pachthöhe sich nach den Lebenshaltungskosten eines 4 Personenhaushalts richtet.
Wie viele Pächter das Grundstück nutzen und wie sich dessen Einkommen entwickelt, ist dabei unwichtig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.