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Entwurf eines Überlassungsvertrages

| 14. Dezember 2010 15:01 |
Preis: 45€ Historischer Preis
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Zusammenfassung

Ist ein Entwurf eines Überlassungsvertrages kostenpflichtig oder nur der notariell beglaubigte Überlassungsvertrag?

Der Entwurf ist kostenpflichtig, wenn er nicht zur Beurkundung des Überlassungsvertrages führt. Wenn der Vertrag jedoch beurkundet wird, werden die Kosten für den Entwurf in die Beurkundungsgebühr einbezogen.

ich habe einen
"Entwurf eines Überlassungsvertrages"
für mein eigenes Haus
an meinem Sohn anfertigen lassen.
Meine Frage, ist der "Entwurf" des Überlassungsvertrages kostenpflichtig oder nur der notariell beglaubigte Überlassungsvertrag.
Ich habe den Entwurf zum Vertrag
noch nicht beurkunden lassen.
Wie stellt sich die Kostenote zusammen.
(für einen Entwurf)

Viele Dank für Ihre Hilfe

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Fertigt der Notar auf Erfordern nur den Entwurf einer Urkunde, so wird gem. § 145 KostO die für die Beurkundung bestimmte Gebühr erhoben.

Nimmt der Notar demnächst aufgrund des von ihm gefertigten Entwurfs eine Beurkundung vor, so wird die Entwurfsgebühr auf die Beurkundungsgebühren in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.

Der Entwurf ist also dann gesondert kostenpflichtig, wenn es nicht zur Beurkundung des Überlassungsvertrages kommt.

Wird dieser beurkundet (vom selben Notar), gehen die Entwurfskosten in der Beurkundungsgebühr auf.


Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 14. Dezember 2010 | 16:16

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