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Ende der Privilegierung einer Volljährigen

| 4. Juli 2011 11:01 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Stieftochter hat dieses Jahr Abitur gemacht und nimmt am 1.09.11 ein duales Studium auf. Am 24.06.11 war die offizielle Entlassung und Zeugnisübergabe. Nun geht es darum zu befinden, ob sie nach diesem Datum immer noch den Schülerstatus genießt und damit noch als privilegierte Volljährige gilt. Es sind andere minderjährige Kinder da und das JA will deren Bedarf in der Berechnung der Volljährigen nicht vorab abziehen.
Ein Mitglied des deutschen Familiengerichtstages sagte, die Privilegierung wäre mit der Zeugnisübergabe erloschen, das JA sieht hingegen ein Ende erst ab 31.07. (Ende des Schuljahres)

Danke für die Antwort

4. Juli 2011 | 11:31

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Dies ist gesetzlich nicht geregelt und in der Literatur streitig.

Nach Klinkhammer in: Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht 7. Auflage 2008, §2, Rn. 461, befindet sich das Kind bis zum Ablauf des Schuljahres in der allgemeinen Schulausbildung, in dem der Schulabschluss erworben wird.

Die andere Meinung ist z. B. von Häußermann in: § 1 Anlage E APO BK; FamRefK/Häußermann, § 1603 Rn. 9, vertreten. Danach wäre auf die Aushändigung des Abschlusszeugnisses abzustellen, weil das Kind dann nicht mehr aus zwingenden Gründen an einer bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit gehindert sei.

Eine klare eindeutige Antwort auf Ihre Frage besteht somit nicht.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Bewertung des Fragestellers 6. Juli 2011 | 10:43

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. Juli 2011
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