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Einzelunternehmen in Deutschland ohne festen Wohnsitz

26. August 2022 07:17 |
Preis: 50,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe seit dem 25.02.22 keinen festen Wohnsitz mehr, bereise gerade die Welt und wechsle alle 2-3 Monate das Land. Ich habe aber noch ein Einzelunternehmen in Deutschland gehabt bei dem ich meine eigene Brand auf der Plattform Amazon verkaufe.
Für dieses Unternehmen reicht ein Laptop und ich benötige kein Büro oder Lagerräume. Jetzt wollte Amazon aber einen aktuellen Nachweis meines Gewerbes welches das Gewerbeamt aber ,nachdem ich nach einem Nachweis gefragt habe, abgemeldet hat und Amazon alle meine Konten gesperrt hat.

Ich möchte eigentlich nur noch meine Restware verkaufen und das Geschäft dann niederlegen also suche ich nur eine einfache Lösung für ein paar Monate.

1) Reicht es wenn ich mir einen Online-Firmensitz zulege und darüber dann das Gewerbe anmelde um wieder normal agieren zu können oder benötige ich dafür eine persönliche Anschrift ?

2) Kann ich meinen Firmensitz in die Kanzlei meines Steuerberaters verlegen ?

3) Gibt es noch eine andere Variante um ohne festen Wohnsitz ein Gewerbe anzumelden?

Vielen dank

26. August 2022 | 08:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Zu 1.)
Wenn der „Online-Firmensitz" eine jederzeitige postalische Erreichbarkeit gewährleistet, dann ist dies als Geschäftsadresse ausreichend.

Zu 2.)
Wenn Ihr Steuerberater dem zustimmt, sollten Sie eine Verlegung zu Ihrem Steuerberater in Betracht ziehen, der Vorteil wäre, dass der Steuerberater auch zu gleich Empfangsbevollmächtigter im Sinne des § 123 AO sein kann.

Zu 3.)
Die „beste" Lösung wäre den Betriebssitz zu Ihrem Steuerberater zu verlegen, da können Sie sicher sein, dass eventuelle Post Sie schnell erreicht. Weitere praktikable Möglichkeiten sehe ich gerade nicht.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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