Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Grundsätzlich können Sie ein Gewerbe in Deutschland anmelden, auch wenn der Wohnsitz im Nicht EU-Ausland ist. Die Gewerbeanmeldung kann dabei schriftlich erfolgen. Eine persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Als Wohnsitz tragen Sie Südafrika, als Firmensitz die Office Adresse ein.
Problematisch ist aus meiner Sicht die Erteilung einer Steuernummer. Das Finanzamt prüft vor Abgabe einer Umsatzsteuernummer, ob ein Büro eingerichtet ist und ob der Inhaber/Geschäftsführer erreichbar ist. Dabei sind dem Finanzamt auch sogenannte Office Adressen bekannt. Insoweit kann es hier sinnvoll sein, dass Sie bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt vor Ort sind, um dann eine Umsatzsteuernummer zu erhalten.
Gleiches gilt, wenn Sie eine Unternehmergesellschaft oder eine GmbH als Unternehmensform wählen. Auch hier wird die Gründung durch einen Notar und die Gewerbeanmeldung unproblematisch. Allenfalls die Prüfung durch das Finanzamt könnte aich hier Ihre Anwesenheit als Geschäftsführer in Deutschland erfordern.
Sollte das Finanzamt hier Probleme bereiten können Sie auch das Unternehmen in Südamerika gründen und in Deutschland eine Zweigniederlassung einrichten. Die Voraussetzung sind wie bei einer eigenständigen Firma, jedoch besteht hier weniger Erklärungsbedarf hinsichtlich Ihres Wohnsitzes in Südamerika.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen