Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie jetzt eine Wohnung kaufen, wird diese im Zugewinnausgleich mit berücksichtigt, weil sie, wenn der Scheidungsantrag zugestellt wird, zu Ihrem Endvermögen gehört. Ihr Mann hat keinen Anspruch auf die Wohnung, die Wohnung kann aber u. U. den Zugewinn beeinflussen.
Sollten Sie über annähernd Ihr ganzes Vermögen verfügen, muss Ihr Mann dem Vertrag außerdem zustimmen.
Sie sollten durch notarielle Vereinbarung vor dem Kauf den Güterstand beenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Fachanwältin für Familienrecht-
Sehr geehrte Frau Holzapfel,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich würde die Wohnung über eine Bank finanzieren und kein Vermögen selbst reinstecken. Ist es trotz Ehevertrag so schwierig sich was eigenes anzuschaffen?
Also werde ich mich darum kümmern müssen,das der Güterstand endet damit ich mich neu orientieren kann. Dachte das ich damit für mich und meine Tochter besser abgesichert bin.
Mit freundlichen Grüßen
Um Bewertungsprobleme im Zugewinn zu vermeiden und um das Zustimmungserfordernis, falls es sich um Ihr Vermögen im Ganzen handelt, zu umgehen, sollten Sie entweder, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, noch vor dem notariellen Kaufvertrag für eine Zustellung des Scheidungsantrags sorgen. Sollte dies nicht zeitnah möglich sein, wäre eine notarielle Vereinbarung über den Zugewinn mit der Vereinbarung einer Gütertrennung für die restliche Ehedauer sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel