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Ist die zweite Antrag auf Einbürgerung legal?

12. März 2025 06:05 |
Preis: 65,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

mein Ehepartner und ich haben im Juli 2024 in Potsdam einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Wir haben lediglich eine Eingangsbestätigung erhalten; der Antrag wurde noch nicht bearbeitet, und wir haben keine Gebühren bezahlt.
Wir haben es in Papierform eingereicht, da elektronische Anträge in Potsdam damals noch nicht verfügbar waren.

Nun möchten wir nach Berlin ziehen und müssten normalerweise die Ausländerbehörde Potsdam über unseren Umzug informieren, damit sie unseren Antrag weiterleitet.

Es gibt jedoch ein Problem: Sie sind extrem langsam und antworten kaum auf Korrespondenz.
Auf ihrer Website haben sie veröffentlicht, dass sie am 17. Februar 2025 Anträge vor Januar 2023 bearbeiteten.

Deswegen haben wir eine Frage: wäre es legal, wenn wir nach unserem Umzug nach Berlin dort einen neuen Antrag elektronisch einreichen und die Ausländerbehörde Potsdam darüber informieren?
Es ist unwahrscheinlich, dass wir Bearbeitungszeit verlieren, da Berlin diese Anträge viel schneller bearbeitet, aber die Rechtmäßigkeit ist fraglich.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

12. März 2025 | 07:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, es wäre grundsätzlich legal, nach Ihrem Umzug nach Berlin dort den alten Antrag auf Einbürgerung elektronisch nochmals einzureichen und die Ausländerbehörde Potsdam darüber zu informieren. Möglich es so jedenfalls die Bezugnahme auf den alten Antrag. Da Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nach dem Umzug in Berlin liegt, wäre die Berliner Ausländerbehörde für Ihren Antrag zuständig. Es ist wichtig, die Ausländerbehörde Potsdam über Ihren Umzug zu informieren, damit sie Ihre Akte an die Berliner Behörde weiterleiten kann. Dann kann Ihr Antrag weiter bearbeitet werden. Wichtig ist aber, nicht zwei Anträge gleichzeitig zu haben. Ich würde daher einmal um Übermittlung Ihres ersten Antrages bitten, das ist am besten.

Es wäre ratsam, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollten Sie die Berliner Behörde über die bereits erfolgte Antragstellung in Potsdam informieren, um Transparenz zu gewährleisten und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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