Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, es wäre grundsätzlich legal, nach Ihrem Umzug nach Berlin dort den alten Antrag auf Einbürgerung elektronisch nochmals einzureichen und die Ausländerbehörde Potsdam darüber zu informieren. Möglich es so jedenfalls die Bezugnahme auf den alten Antrag. Da Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nach dem Umzug in Berlin liegt, wäre die Berliner Ausländerbehörde für Ihren Antrag zuständig. Es ist wichtig, die Ausländerbehörde Potsdam über Ihren Umzug zu informieren, damit sie Ihre Akte an die Berliner Behörde weiterleiten kann. Dann kann Ihr Antrag weiter bearbeitet werden. Wichtig ist aber, nicht zwei Anträge gleichzeitig zu haben. Ich würde daher einmal um Übermittlung Ihres ersten Antrages bitten, das ist am besten.
Es wäre ratsam, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollten Sie die Berliner Behörde über die bereits erfolgte Antragstellung in Potsdam informieren, um Transparenz zu gewährleisten und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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