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Einbürgerung Syrer ohne Geburtsurkunde

20. Dezember 2022 07:19 |
Preis: 55,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Syrer von Staatsangehörigkeit, bin aber in Suadi Arabien geboren, meine Eltern waren nur 2 Jahre dort und haben dann nach Syrien zurückgekehrt.
Allerdings, damals haben die Eltern meine Saudi Geburtsurkunde nach Abschluss meiner Geburtsregesterierung in Syrien nicht behalten, da ich Syrer bin und habe Syrische-Urkunde.
Bin nun seit knapp 8 Jahren in Deutschland, und habe eine Einbürgerung beantragt, mit Syrischen Geburtsurkunde, welche darauf steht, dass ich in Saudi-Arabien geboren bin.

Mein Ansprechpartner in Ausländerbehörde möchte eine Saudi-Arabien Geburtsurkunde von mir haben, welche ich nicht habe oder haben könnte.

Wie kann ich die Ausländerbehörde überzeugen, dass meine Syrische Geburtsurkunde reichend ist (obwohl deutlich darauf geschrieben wurde, dass mein Geburtsort Saudi-Arabien ist)
Die Urkunde aus Syrien ist auch von dem Botschaft in Libanon legalesiert, nur weil Geburtsort Saudi-Arabien ist, muss ich eine Urkunde aus Saudi-Arabien vorliegen.

Können Sie mir bitte hilfen.
Vielen lieben Dank

MfG




20. Dezember 2022 | 08:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gut, es wäre jedenfalls notwendig, bei der Botschaft von Saudi-Arabien in Berlin diesbezüglich oder auch bei der zuständigen Behörde vor Ort in Saudi-Arabien anzufragen, ob die so etwas überhaupt für Sie ausstellen können. Mehr können Sie nicht und mehr kann Ihnen rechtlich auch nicht abverlangt werden.
Ebenso würde die Einbürgerungsbehörde nichts anderes erreichen können, wobei die das natürlich ebenfalls versuchen können.

Wenn dann feststeht, dass eine Urkunde aus Saudi-Arabien nicht erteilt werden kann, langt die syrische Geburtsurkunde aus und die Einbürgerung kann stattfinden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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