Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gut, es wäre jedenfalls notwendig, bei der Botschaft von Saudi-Arabien in Berlin diesbezüglich oder auch bei der zuständigen Behörde vor Ort in Saudi-Arabien anzufragen, ob die so etwas überhaupt für Sie ausstellen können. Mehr können Sie nicht und mehr kann Ihnen rechtlich auch nicht abverlangt werden.
Ebenso würde die Einbürgerungsbehörde nichts anderes erreichen können, wobei die das natürlich ebenfalls versuchen können.
Wenn dann feststeht, dass eine Urkunde aus Saudi-Arabien nicht erteilt werden kann, langt die syrische Geburtsurkunde aus und die Einbürgerung kann stattfinden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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