Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
Im Einbürgerungsverfahren muss der Einbürgerungsbewerber sowohl Schulzeugnisse vorlegen als auch Angaben zu seinen Eltern und seinen Kindern machen. Deshalb müssen auch im Antrag auf Einbürgerung, wofür es einen Vordruck gibt, entsprechende Angaben gemacht werden. Zum Nachweis dienen die Schulzeugnisse und das Stammbuch.
Leider ziehen sich in der Praxis die Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde immer wieder in die Länge. Grund dafür ist sicherlich auch der, dass notwendige Unterlagen und Einkünfte eingeholt werden müssen. Allerdings muss das Verfahren auch in einer vernünftigen Zeit abgeschlossen werden, wenn es nicht vernünftige Gründe für eine Verzögerung gibt.
In der Praxis treten Verzögerungen oft dann auf, wenn gegen den Einbürgerungsbewerber ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dann muss das Einbürgerungsverfahren ausgesetzt werden (vgl. § 12a Abs. 3 StAG).
Ich empfehle dem Einbürgerugsbewerber, bei der Einbürgerungsstelle schriftlich nachzufragen, ob noch irgendwelche Unterlagen für die Einbürgerung benötigt werden. Außerdem sollte auf die lange Dauer des Verfahrens hingewiesen werden und nochmals gebeten werden, mitzuteilen, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.
Wenn das nichts hilft, sollten Sie sich überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Meine Erfahrung zeigt, dass sich dies auf die Geschwindigkeit, mit der die Einbürgerungsanträge bearbeitet werden, enorm auswirkt.
Alternativ können Sie sich bei Nichtantwort der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters auch an den Behördenleiter wenden und um eine Stellungnahme bitten.
Wie lange sich das Verfahren konkret noch hinziehen kann, kann ich Ihnen ohne genaue Kenntnis des Falles und ohne Akteneinsicht nicht beantworten. Ohne außergewöhnliche Umstände sollte das Verfahren eigentlich SPÄTESTENS in einem halben Jahr abzuschließen sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bei Bedarf können Sie gerne eine kostenlose Nachfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
Antwort
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