Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einbauküche ständig nicht funktionierender Geschirrspüler

| 1. November 2011 19:05 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Wir haben am 9.04.11 eine Einbauküche bei einem großen Möbelhaus hier in der Nähe gekauft. Außer dem eigentlichen Einbautermin benötigten wir zwei weitere Termine bis die Küche vollständig eingebaut war. Der Geschirrspüler funktionierte von Anfang an nur sehr schlecht. Ständig Programmabbrüche, Fehlermeldungen etc. Anfangs ließ sich das mit "Neustart" beheben, später wurden die Fehler immer häufiger bis man ca. 10 -15 Versuche benötigte um die Maschine zu starten. (Die Maschine nahm Wasser auf, lief kurz an und brach ab) Allerdings tritt dieser Fehler nicht immer auf.
Also haben wir das Möbelhaus informiert. Die gaben mir die Telefonnummer des örtlichen Bauknecht Kundendienstes, der dafür zuständig sein sollte. Nach einem Anruf dort, wurde ein Termin gemacht und der Kundendienst kam.

Termin 1:
Auf meine Fehlerbeschreibung wurde nicht eingegangen. Stattdessen wurde mir erklärt wir hätten hier so weiches Wasser und dürften keinen Klarspüler nutzen und auch nur halbe Tabs. Sonst würde es in der Maschine schäumen, dass erkennt die Maschine und bricht ab. Mein Einwand das der Tab ja noch nicht mal aufgelöst ist wurde übergangen. Der Kundendienst verschwand und nach einigen Spülvorgängen das gleiche Spiel.

Termin 2:
Diesmal erklärte uns der Kundendienst-Mensch wir würden das falsche Programm benutzen. Das BIO-Programm sei nur für Teetrinker mit Handbemalten Tassen. !?!
Auf meinem Einwand das die Maschine in jedem Programm durchlaufen muss, erklärte er mir wir müssten das Geschirr vorher mit Küchentüchern reinigen, weil dieses Energiesparmodell nur 13 Liter Wasser nutzen würde, da könne man kein stark verschmutztes Geschirr reinstellen. Nun wurde ich langsam sauer, musste dann aber weg und meine Frau übernahm. Meiner Frau erklärte er dann wir würden falsch auf die Knöpfe drücken. Man dürfe sie nur sanft drücken, dann würde es auch funktionieren. Dann erklärte er meiner Frau das der nächste Besuch was kosten würde und verschwand.

Natürlich spielte die Maschine nach ein paar Versuchen wieder verrückt. Diesmal wendete ich mich an unser Möbelhaus, die haben uns das Ding ja verkauft. Ich erklärte der Dame den Sachverhalt und bestand darauf das jemand von denen sofort kommt und das Problem einmal "LIVE" zu erleben. Es kam auch jemand und die beiden konnten den Fehler sehen und bestätigen. Dies war Termin 3. Einen Tag später rief das Möbelhaus an und sagte mir sie hätten mit dem Bauknecht Kundendienst gesprochen und die wollten sich noch einmal mit mir wegen eines Termins in Verbindung setzen um die Steuerung der Maschine zu tauschen.
Es kam also zu Termin 4.

Termin 4:
Der Kundendienst tauschte keine Steuerung aus sonder eine Plastikblende, da diese angeblich die Tasten einklemmt und es so zu dem Fehler kommt.

Natürlich trat der Fehler kurze Zeit wieder auf. Stinksauer rief ich bei dem Möbelhaus an und sagte das sie die Maschine austauschen sollen. Die sagten mir sie hätten damit nichts zu tun, sondern nur der Bauknecht Kundendienst. Die wollen wieder einen Termin machen, aber ich habe ehrlich gesagt die Nase voll. Ich habe bereits 6 Urlaubstage zur Nachbesserung der Küche, bzw. "Nicht-Reparatur" der Geschirrspülmaschine geopfert. Darüber hinaus habe ich die hochnäsige und herablassende Art des Bauknecht-Kundendienstes satt. Übrigens ein Subunternehmen.

Muss ich tatsächlich immer wieder "Reparaturtermine" in Kauf nehmen, oder kann ich irgendwann darauf bestehen ein Tauschgerät zu bekommen? Oder gar vom Kaufvetrag zurücktreten und auf deren Kosten woanders eine Spülmaschine kaufen und einbauen lassen.
Wie kann ich weiter vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass Sie sich keinesfalls auf den Bauknecht Reparaturservice verweisen lassen müssen.

Ihr Ansprechpartner für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist das Möbelhaus.

Nur dieses ist Vertragspartner des Kaufvertrages.

Grundsätzlich haben Sie als Käufer bei einem Mangel der Kaufsache zunächst das Recht auf Nacherfüllung.

Hierbei können Sie wählen, ob der Mangel beseitigt (repariert) werden soll oder ob Ihnen eine neue mangelfreie Sache zur Verfügung gestellt werden soll.

Hier haben Sie zunächst die Variante der Reparatur gewählt (bzw. sie wurde Ihnen aufgedrückt).

Da noch keine (erfolgreiche) Nacherfüllung stattgefunden hat können Sie vom Verkäufer (Möbelhaus) die Lieferung einer mangelfreien Sache, in Ihrem Fall also eines neuen voll funktionsfähigen Geschirrspülers verlangen und müssen sich nicht auf den Hersteller bzw. auf dessen Kundendienst verweisen lassen.

Wird Ihnen diese Form der Nacherfüllung verweigert oder nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist nicht durchgeführt, so können Sie auch vom Vertrag zurücktreten, den Geschirrspüler auf Kosten des Möbelhauses ausbauen, abholen und zurückbringen lassen und sich den Kaufpreis erstatten lassen.

Möglicherweise ist jedoch vom ursprünglichen Kaufpreis ein kleiner Teil als Nutzungsentschädigung abzuziehen.

Sollte das Möbelhaus Sie weiterhin auf den Hersteller verweisen oder die Lieferung eines Neugerätes verweigern, so rate ich Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt gegenüber dem Möbelhaus vertreten zu lassen.

Ein Anwaltsschreiben kann die Neulieferung oft erheblich beschleunigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Rückfrage vom Fragesteller 3. November 2011 | 08:37

Sehr geehrter Herr Bade,

vielen Dank für die verständliche Antwort.

Ich habe dem Möbelhaus bereits schriftlich per Einschreiben eine Frist von gut 2 Wochen gesetzt um die Maschine gegen ein funktionstüchtiges Exemplar zu tauschen.

Eine kurze Frage habe ich aber noch. Wir sind nicht Rechtsschutzversichert. Muss das Möbelhaus etwaige Anwaltskosten übernehmen falls sie sich weigern die Maschine zu tauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. November 2011 | 10:20

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie den Austausch der Maschine bereits unter Fristsetzung angemahnt haben, befindet sich das Möbelhaus nach Ablauf der Frist in Verzug.

Die Folge davon ist, dass das Möbelhaus auch die dann entstehenden Anwaltskosten ersetzen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Bade
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. November 2011 | 08:39

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Eine verständliche Beantwortung meiner Frage. Danke!

"