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Eigentumsanteil an Immobilie, Grundbucheintrag

| 16. April 2015 14:42 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


16:57

Der Eigenkapitalanteil beim Erwerb unserer Immobilie beträgt 60/40 Prozent (mein Mann/ich). mein Mann ist der Hauptverdiener. Eigenkapital wurde in beiden Fällen durch eine Schenkung der Eltern zur Verfügung gestellt. Ist es sinnvoll nun die Anteile so auch als Eigentumsanteile im Kaufvertrag und damit im Grundbuch einzutragen. Es kann jederzeit sein, dass nochmal Kapital von meiner Seite(von meinen Eltern) fließt und dieses in die Immobilie investiert wird. Sollte dann der Eigentumsanteil wieder geändert werden?
Den Kreditvertrag haben wir beide unterschrieben.

Wir hätten eigentlich eine 50/50 Eigentumsanteil eintragen lassen. Daraufhin kam aber der Einwand der Schwiegereltern.

16. April 2015 | 15:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Ist es sinnvoll nun die Anteile so auch als Eigentumsanteile im Kaufvertrag und damit im Grundbuch einzutragen. Es kann jederzeit sein, dass nochmal Kapital von meiner Seite(von meinen Eltern) fließt und dieses in die Immobilie investiert wird. Sollte dann der Eigentumsanteil wieder geändert werden?"



Nein, das ist nicht unbedingt sinnvoll. Für Ihren Mann könnte diese Kostellation je nach Güterstand sogar nachteilig sein, da er ja dann innerhalb der Ehe "mehr Eigentum" als Sie erworben hätte .

Statt dessen kann in den Kaufvertrag eine Regelung aufgenommen werden, die z.B. bei Veräußerung des Hauses die unterschiedliche Eigenkapitalhöhe berücksichtigt. Dies wäre mit dem beurkundenen Notar zuvor abzusprechen.



Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 16. April 2015 | 16:19

Man kann also nicht pauschal sagen, im Falle einer Scheidung und eines Hausverkaufs bekommt jeder den Anteil am Erlös, der als Eigentumsanteil eingetragen ist, sondern es hängt vom Zugewinn allgemein ab wer was bekommt? Habe ich das so richtig verstanden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. April 2015 | 16:57

Nachfrage 1:
"Man kann also nicht pauschal sagen, im Falle einer Scheidung und eines Hausverkaufs bekommt jeder den Anteil am Erlös, der als Eigentumsanteil eingetragen ist, sondern es hängt vom Zugewinn allgemein ab wer was bekommt? Habe ich das so richtig verstanden?"



Das haben sie so richtig verstanden.

Daher kann es sich durchaus empfehlen, diese Dinge in einem Ehevertrag seperat zu regeln.

Bewertung des Fragestellers 18. April 2015 | 08:52

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