Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Ist es sinnvoll nun die Anteile so auch als Eigentumsanteile im Kaufvertrag und damit im Grundbuch einzutragen. Es kann jederzeit sein, dass nochmal Kapital von meiner Seite(von meinen Eltern) fließt und dieses in die Immobilie investiert wird. Sollte dann der Eigentumsanteil wieder geändert werden?"
Nein, das ist nicht unbedingt sinnvoll. Für Ihren Mann könnte diese Kostellation je nach Güterstand sogar nachteilig sein, da er ja dann innerhalb der Ehe "mehr Eigentum" als Sie erworben hätte .
Statt dessen kann in den Kaufvertrag eine Regelung aufgenommen werden, die z.B. bei Veräußerung des Hauses die unterschiedliche Eigenkapitalhöhe berücksichtigt. Dies wäre mit dem beurkundenen Notar zuvor abzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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Man kann also nicht pauschal sagen, im Falle einer Scheidung und eines Hausverkaufs bekommt jeder den Anteil am Erlös, der als Eigentumsanteil eingetragen ist, sondern es hängt vom Zugewinn allgemein ab wer was bekommt? Habe ich das so richtig verstanden?
Nachfrage 1:
"Man kann also nicht pauschal sagen, im Falle einer Scheidung und eines Hausverkaufs bekommt jeder den Anteil am Erlös, der als Eigentumsanteil eingetragen ist, sondern es hängt vom Zugewinn allgemein ab wer was bekommt? Habe ich das so richtig verstanden?"
Das haben sie so richtig verstanden.
Daher kann es sich durchaus empfehlen, diese Dinge in einem Ehevertrag seperat zu regeln.