Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Eigentum

2. April 2008 13:36 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maurice Moranc

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf meine Freundin durch Streit, 6 Wochen lang persönliche Dinge von mir, wie Geld, Kassette, Brille draußen bei Wind und Wetter lagern?? Es könnte z.b der Postbote dies mitnehmen!!
Sie hat keine Erlaubnis von mir erhalten, dies zu tun! Ich habe sie gebeten, die Sachen bitte nicht draußen hinzulegen aber vergebens!!!!!!

Ist das eine Strafsache?????

Mit freundlichen Grüssen

Sehr geehrter Fragensteller,

die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

Zur Sache:

Ihrem Sachverhalt ist leider nicht zu entnehmen, aus welchem Grund Ihre Sachen seit sechs Wochen draußen lagern. Wird Ihnen die Rückgabe der Sachen verweigert? Zur Klarstellung verweise ich auf die Nachfragefunktion.

Sollte Ihre Freundin eine Rückgabe der Sachen unbegründet verweigern, könnte es sich um eine Unterschlagung nach § 246 StGB handeln. Des Weiteren kommt eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB in Betracht, wenn Ihre Sachen in der Absicht der Beschädigung oder Zerstörung draußen gelagert werden. Ein abschließende Beurteilung ist ohne weitere Kenntnisse jedoch nicht möglich.

Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.

Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Maurice Moranc
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 2. April 2008 | 14:43

Sehr geehrter Herr Moranc,

es ist so! Ich denke, es ist mit voller Absicht, die Beschädigung der Kassette, Brille sowie Geldes. Es ist ihr egal! Ich habe sie gebeten seit Wochen, dies bei Nachbarn abzugeben aber vergebens.
Es wird mir sehr schwer gemacht, dass ich die Sachen auf neutralen Weg erhalte.
Genaue Gründe liegen nicht vor, warum die Sachen draußen liegen! Es wahr vor Wochen nicht möglich dorthin zu gehen bzgl. Beleidigungen usw. und meine Sachen auf neutralen Ebene abzuholen und genau seitdem liegen die Sachen draußen. Ich habe gebeten, mir Zeit zu geben für die Sachen zu holen aber vergebens.
Ich gehe davon aus, dass eine eine reine Sachbeschädigung ist oder?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. April 2008 | 14:56

Sehr geehrte Fragenstellerin,

sofern hier die Absicht der Beschädigung besteht, ist von einer Sachbeschädigung auszugehen. Ihre Freundin ist nicht befugt, Ihre Sachen einer Beschädigungs- oder Diebstahlsgefahr auszusetzen. Selbst wenn eine Beschädigungsabsicht nicht vorliegt, strafrechtliche Sanktionen also nicht in Betracht kämen, können Sie die Rückgabe auf dem Zivilrechtlichen Weg durchsetzen.

Sollten Sie hierzu die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen, bin ich gerne bereit, die Sache zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Moranc
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER