Sehr geehrter Rechtssuchender,
grds müssen Sie im jeden Jahr , in dem Sie die Förderung beanspruchen wollen die Wohnung /Haus selber nutzen oder einem Angehörigen also Ihren Eltern zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen.
Wichtig ist also, dass die Wohnung tatsächlich von Ihnen oder Irem Agehörigen zu Wohnzwecken genutzt wird. Der Finanzbeamte darf bei Zweifeln sogar nach Strom und Wasserkosten fragen, um zu prüfen, ob eine tatsächliche Nutzung vorliegt.
Allerdings wird auch eine Zweitwohnung begünstigt, die durch Sie auch genutzt wird.
wenn Sie daher die Wohnung nicht mehr nutzen sollten Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Dabei sollten Sie aber auch angeben, dass die Wohnung nun durch Ihre Eltern genutzt wird. Ihre Eltern sollte Ihre Wohnung dann aber auch tatsächlich nutzen.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
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