ich miete seit 5 Jahren eine Wohnung, die jetzt zum Verkauf steht. Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, dass ein Makler kommt und den Verkauf übernimmt. Dieser war heute da. Hat sich das Objekt angeschaut und Fotos gemacht.
Da ich nicht aus der Wohnung raus möchte und mir ja nicht sicher sein kann, dass der neue Eigentümer irgendwann Eigenbedarf anmelden wird, überlege ich die Wohnung selbst zu kaufen.
Ich kenne den Preis noch nicht. Mein Vermieter will den ja gerade schätzen lassen. Der Makler will mir den Preis nennen, mir das Expose zuschicken.
War das ein Fehler? Muss ich jetzt ggf. auch Maklerprovision zahlen, weil ja der Makler mir das Expose schicken wird? Vom Verkauf habe ich durch den Vermieter erfahren, das Objekt kenne ich, den Preis erhalte ich vom Makler.
Leider ist ein Verhandeln mit dem Vermieter direkt praktisch nicht möglich. Wir sind zerstritten.
Kann ich theoretisch jetzt in dieser Situation noch irgendwas tun, um ggf. die Maklergebühren zu umgehen?
Viele Grüße,
Sonja
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Verkaufzahlen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da der Verkauf offenbar auf Basis einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Makler von letzterem vermittelt werden soll und dieser den Kaufpreis als neben den Parteien und dem Kaufgegenstand maßgeblichen Bestandteil des Kaufvertrages mitteilt, wird der Anspruch des Maklers auf Zahlung des Maklerlohnes im Sinne von Par. 652 Abs. 1 S. 1 BGB entstehen.
Ich bedauere, Ihnen kein für Sie günstigsteres Ergebnis mitteilen zu können.