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Eidesstaliche Versicherung

4. Oktober 2007 17:20 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe heute eine Schreiben vom GV bekommen das ich am Dienstag die EV soll , sonst Haftbefehl.

Ich habe den GV eben angerufen ob es in Ordnung wäre wenn ich das Geld am 16. bezahle da ich am 15. Gehalt bekomme.

Daraufhin sagte er das ist nicht möglich komme ich Dienstag nicht, wird sofort Haftbefehl erlassen.

Ich möchte gern die Summe bezahlen, allerdings kann ich das erst so am 16. oder 17. gibt es für mich eine Möglichkeit die Abgabe herrauszuzögern zumal ich auch noch beruflich Unterwegs bin ?

Eingrenzung vom Fragesteller
4. Oktober 2007 | 17:41
4. Oktober 2007 | 17:51

Antwort

von


(2982)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,



wenn Sie meinen; da lasse ich es gerne drauf ankommen :)

Sofern der Haftbefehl -vermutlich- vom Gläubiger schon mit dem Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gleichzeitig beantragt ist, hat der GV Recht.

Hier müsste der Gläuber sein Einverständnis gegenüber dem GV erklären, was aber kaum zu vermuten steht.


Mit den allerbesten Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



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