Sehr geehrter Ratsuchender,
die Annulierung einer Ehe ist nach deutschem Recht nicht möglich. Die Möglichkeit einer Eheannuierung besteht nach Kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren der Katholischen Kirche. Dieses Verfahren hat aber keine Auswirkung auf die Ehe vor dem Gesetz.
Eine Beendigung der Ehe ist neben der Scheidung durch ein Eheaufhebungsverfahren möglich. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 1313 ff BGB
. Das Verfahren hat aber kaum praktische Bedeutung.
Der Antrag auf Eheaufhebung kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Nur in den Fällen, wenn ein Aufhebungsgrund nach § 1314 II Nr 2 - Nr. 4 BGB
vorliegt kann der Antrag nur binnen einer Jahres gestellt werden; vergl. § 1317 BGB
.
Eine Eheaufhebungsverfahren kann schneller beendet sein als ein Scheidungsverfahren, da der Versorgungsausgleich nicht gleichzeitig durchgeführt werden muss. Andererseits ist der Beweis für den Aufhebungsgrund durch den Antragsteller zu erbringen, was die Sache wiederum verzögern und deutlich erschweren kann. Die Verfahrensdauer ist nicht zu prognostizieren; rechnen Sie wenigstens mit mehreren Monaten.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
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