Sehr geehrter Ratsuchender,
Zahlungen, die während der Ehe zwischen den Partner hin- und hergeflossen sind, beim Scheitern der Ehe NICHT auszugleichen, wobei ich unterstelle, dass es eine besondere vertragliche Regelung NICHT gibt.
Die Rechtsprechung begründet dieses damit, dass die Ehe letztlich ein gemeinsames Zusammenleben ist un des daher kein Ausgleich - mit den unten aufgeführten Ausnahmen - geben soll:
Falls die Geld ein Darlehen gewesen sein sollte, könnten Sie das Geld zurückfordern. Allerdings müssen Sie dieses Darlehen auch vollständig beweisen. Allein die Notiz mit dem von Ihnen vorgetragenen Text reicht dazu nicht aus, da eine Absprache hinsichtlich der Rückzahlungspflicht - die ja sicherlich bestritten wird - nicht ersichtlich ist.
Falls das Geld unter einer auflösenden Bedingung verschenkt wurde, kann ebenfalls ein Rückzahlungsanspruch denkbar sein.Dann müssten Sie als Schenker alle Umstände wieder beweisen, also insbesondere die Tatsache, dass das Geld nur unter einer auflösenden Bedingung (Ehe) hingegeben worden ist.
Daher werden diese - möglichen - Ansprüche an der Beweisbarkeit scheitern, so dass Sie - sofern es keine eindeutigen Beweise gibt - nicht noch "gutes Geld dem schlechten hinterher werfen" sollen.
Der einzige Vermögensausgleich, den Sie beim Scheitern der Ehe durchsetzen können, ist der sogenannte Zugewinnausgleichsanspruch, wenn sich das Vermögen Ihrer Frau in der Zeit zwischen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrages vermehrt hat. Dieser Überschuss würde dann halbiert werden - allerdings auch bei Ihnen, falls Sie ebenfalls einen Zugewinn erwirtschaftet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Mein Gott, sind Sie schnell ... :-)
Gut, verstanden. - Zum Teil.
Zunächst noch mal: Was ist mit dem Geld aus der Zeit vor der Ehe, zu der es detaillierte Notizen gibt (Einkaufen: 80 Euro, xy 40, z: 350)
Auch noch einmal: Und was ist mit den Miet- und Neben- und Lebenshaltungskosten aus der Zeit
Zum gekauften Auto vor der Ehe gab es in der Tat - ups, einen Darlehensvertrag bei einer Bank, den sie, nachdem er unterschrieben war, nicht bediente, weil sie von da an, zack, den Job verlor.
Die anderen SAchen in der Ehe - ja, hab ich verstanden. Deshalb: Kinder kriegen ja, Frauen behalten: Bloss nicht!
:-)
Sehr geehrter Ratsuchender,
time is money ;-)
Auch hinsichtlich der Zeit vor der Ehe werden Sie für das Geld, was beim Einkaufen ausgegeben worden ist, keine Ansprüche stellen.
Anders sieht es mit dem Darlehensvertrag aus. Ist dieser auf den Namen der Frau ausgestellt und Sie mussten ihn nun bezahlen, werden Sie insoweit Ausgleichsansprüche haben, aber eben nur hinsichtlich des Vertrages, der dann gesondert auf seinen genauen Inhalt zu prüfen wäre. Dieses kann der Kollege, der sie sicherlich auch im Scheidungsverfahren vertreten wird, machen, so dass dann auch entschieden werden kann, ob der Anspruch gesondert verfolgt, oder - vielleicht wirtschaftlich sinnvoller - im Zugewinnverfahren berücksichtigt werden soll.
Ja, manchmal kann es sinnvoll sein, VOR der Eheschließung einen Ehevertrag fertigen zu lassen. Millionen geschiedener Ehemänner wissen das - sie nun auch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle