Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie nicht in betrügerischer Absicht falschen Namen und Anschrift nutzen, kann Ihnen strafrechtlich nichts passieren. Es handelt sich dann um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Gegebenenfalls liegt ein Verstoß gegen den zwischen Ihnen und Ebay geschlossenen Vertrag vor, als Konsequenz kommt eine Kündigung des Vertrages und daraus bedingt eine Sperrung der Konten in Betracht. Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar, wenn Sie eBay mit Ihrem Verhalten einen Schaden zugefügt haben. Da Sie nach Ihrer Schilderung aber grundlos gesperrt wurden, keinen unzulässigen Handel betreiben, sehe ich diesbezüglich kein großes Risiko.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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