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Ebay Konto gesperrt - Neuanmeldung Straftat, Vergehen/Owi ??

| 8. April 2020 19:06 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich wurde ohne jeglichen Grund von ebay vom Kauf und Verkauf von er Plattform aufgrund von ihrem "tollen" Algorithmus ausgesperrt. Hier bekam ich eine Mail, dass ich die Plattform nicht mehr nutzen darf.

Weitergehende Nachfragen, werden wohl nicht mehr bearbeitet.

Nun habe ich noch ein Konto, welches von dieser Sperre nicht betroffen ist.

Nun meine Frage:

Ist es eine Straftat trotzdem dieses Konto zu verwenden bzw. neue zu eröffnen (natürlich nach wie vor unter richtigem Namen). Sollte der Algorithmus darauf kommen, was kann passieren ??

Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort.

8. April 2020 | 23:10

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie nicht in betrügerischer Absicht falschen Namen und Anschrift nutzen, kann Ihnen strafrechtlich nichts passieren. Es handelt sich dann um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Gegebenenfalls liegt ein Verstoß gegen den zwischen Ihnen und Ebay geschlossenen Vertrag vor, als Konsequenz kommt eine Kündigung des Vertrages und daraus bedingt eine Sperrung der Konten in Betracht. Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar, wenn Sie eBay mit Ihrem Verhalten einen Schaden zugefügt haben. Da Sie nach Ihrer Schilderung aber grundlos gesperrt wurden, keinen unzulässigen Handel betreiben, sehe ich diesbezüglich kein großes Risiko.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 8. April 2020 | 23:16

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