Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Haben Sie die Rückzahlung und den Einigungsversuch unternommen, bevor das Schreiben der Staatsanwaltschaft (oder Polizei?) bei Ihnen eintraf, oder erst danach?
Wieviel Zeit ist zwischen dem Geldeingang und der Anzeige vergangen?
Eigentlich sehen die Regularien von eBay gewisse Wartefristen und Maßnahmen vor, die ein strafrechtliches Vorgehen erst ganz am Schluss vorsehen (https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/probleme-mit-kaufer-und-verkaufer/INR/).
Also muss sich Ihr Käufer schon sehr geärgert haben, bevor er zur Polizei ging. Das wäre insofern schlecht, als Ihr Vorschlag zur gütlichen Einigung dann etwas spät gekommen wäre und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht mehr verhindern oder aufhalten kann.
Sie können sich freilich dennoch darauf berufen und in Ihrer Einlassung mitteilen, dass es Ihnen leidtut und die nötige Schadebswiedergutmachung bereits erfolgt ist. Dann bitten Sie um eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153 a StPO
, das bedeutet, dass das Verfahren endgültig eingestellt wird, wenn Sie noch einen (durch die Staatsanwaltschaft festgesetzten) Betrag bezahlen (an eine gemeinnützige Einrichtung z. B.).
Sie könnten in Ihrer Einlassung aber auch die Schilderung des Käufers bestreiten, dass es sich um einen Betrug handelt, und sagen, der von Ihnen angebotene Gegenstand sei kaputtgegangen, und weil Sie den Vertrag über eBay nicht mehr erfüllen konnten, haben Sie das Geld natürlich zurück überwiesen. Hier kommt es wie gesagt auf den Zeitablauf an, aber diese Einlassung wäre nicht von vornherein zu widerlegen.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie noch Ergänzungen anbringen möchten, für jetzt verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin