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Ebay Kleinanzeigen Ware nicht neu/wie beschrieben

| 15. November 2020 19:13 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


11:23

Zusammenfassung

Was kann ich machen, wenn die bei Ebay gekaufte Sache nicht wie beschrieben eine Neuware ist?

Zuerst sollten Sie die Gegenseite unter Fristsetzung von 2 Wochen auffordern den Vertrag zu erfüllen, da dieser nur mit einer Neuware zu erfüllen ist. Erfolgt dies nicht, könnten Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Geld unter Fristsetzung (wieder 2 Wochen und per Einwurfeinschreiben) zurückfordern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein Videospiel für 270€ von einer Privatperson gekauft.
Dieses wurde als neu und ungeöffnet deklariert.

Zur Erklärung: dieses Spiel ist in einem Karton mit Umreifbändern gewesen, innen ist das Spiel in einer Kunstoffhülle, ähnlich wie eine DVD und diese ist in Folie verschweißt.

Das Paket des Verkäufers kam an.
Ich habe den nicht mehr so schönen Karton des Spiels geöffnet (Zeuge vorhanden).
Dann der Schock, der Inhalt war nicht mehr neu, geschweige denn verschweißt.
Geöffnet ist das Spiel nur noch ein Bruchteil wert.

Nach der Konfrontation des Verkäufers teilte mir dieser mit, er hätte das Spiel selber so gekauft und ich könnte es ja einfach getauscht haben. Er wisse das nicht und könne nichts machen.
Der Verkäufer verweigert die Rücknahme/Rückzahlung.

Mich ärgert das Verhalten des Verkäufers.
Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen.

1. Was kann ich tun?
2. Wäre eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?
3. Lohnt sich der Weg zum Anwalt in diesem Fall?

Ich werde Montag prüfen ob meine Rechtschutzversicherung mit Selbstbeiteiligung für Privat, Beruf und Verkehr dafür aufkommt.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Schöne Grüße aus Lübeck
Kai

15. November 2020 | 19:59

Antwort

von


(1376)
Goethestraße 14
37154 Northeim
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Zitat:
1. Was kann ich tun?


Zunächst könnten Sie die Gegenseite hier unter Fristsetzung von mindestens 2 Wochen per Einwurfeinschreiben auffordern, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

Dies ist bisher nicht geschehen, da das Spiel nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sie könnten die Gegenseite somit auffordern, Ihnen ein Spiel mit der vereinbarten Beschaffenheit (neu und ungeöffnet) zur Verfügung zu stellen. Hierzu könnte die Gegenseite etwa anderweitig ein solches Spiel besorgen.

Erfolgt dies nicht, könnten Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Geld unter Fristsetzung (wieder 2 Wochen und per Einwurfeinschreiben) zurückfordern. Ein gesetzlicher Rücktrittsgrund liegt vor weil das Spiel nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat und somit ein Sachmangel gegeben hat.


Zitat:
2. Wäre eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?


In Betracht käme hier eine Anzeige wegen Betrugs, weil Sie getäuscht wurden und durch die Täuschung eine Vermögensverfügung (Zahlung) getroffen haben. Dies steht Ihnen frei, eine höhere Strafe ist jedoch nicht erwartbar. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit wäre nicht auszuschließen.


Zitat:
3. Lohnt sich der Weg zum Anwalt in diesem Fall?


Diese Entscheidung ist Ihnen nur schwer abzunehmen, wenn Sie in dem Fall selbst nicht weiter kommen oder sich bzgl der oben genannten Schritte unsicher fühlen würde ich hierzu raten, insbesondere wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

Die gesetzlichen Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung würden hier bei 83,54 € nach RVG liegen.

Dies könnte ggf unter Ihrer Selbstbeteiligungsgrenze liegen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. November 2020 | 10:48

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Geike,

würden Sie gegen Bezahlung den Fall übernehmen? Fristsetzung den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen und gegebenfalls den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären?
Das Spiel wird seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt, es ist sehr warscheinlich nicht möglich für den Verkäufer, dieses in einen neuen Zustand zu beschaffen.

Sollte ich was bei der Fristsetzung beachten, da es sich um einen Privatverkauf handelt oder gibt es Vordrucke zu kaufen? Eine Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag mit Fristsetzung zur Rückzahlung ist für mich verständlich.

Rechtsschutz-Selbstbeteiligung liegt bei 150,-€, ich würde die Kosten selber tragen, selbst wenn es ein paar Euros mehr werden würden.

Vielen Dank nochmals für die Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Kai

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. November 2020 | 11:23

Sehr geehrter Herr Stonies,

bei der Fristsetzung ist zu beachten, dass ein Datum nach dem Kalender gewählt werden sollte und nicht pauschal "2 Wochen".

Gerne kann ich hier für Sie tätig werden. Haben Sie denn eine postalische Adresse der Gegenseite? Dies wäre für ein weiteres Tätigwerden notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 15. November 2020 | 20:02

Nach einem erfolglosen Ablauf der ersten beschriebenen Fristsetzung würde sich die Gegenseite zudem nachweisbar in Verzug befinden mit der Folge, dass bezüglich der Rechtsanwaltskosten grundsätzlich ein Erstattungsanspruch erwachsen würden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 17. November 2020 | 10:18

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