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EMS - Kündigung

10. April 2019 11:51 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich habe im Januar einen 1-JahresVertrag abgeschlossen in einem Studio welches für EMS auf FB geworben hat. Infogespräch war Mitte Januar mit meiner besonderen Frage, komme ich aus dem Vertrag raus wegen Umzugs. Der Inhaber des Studios bejahte es anstandslos zur Vertragsunterschreibung, allerdings hat er mir das nicht schriftlich zugesagt. Jetzt habe ich kurzfristig danach eine Wohnung gefunden, was er negiert in Form ich hätte es schon zum Vertragsabschluß gewußt, dem war nicht so (beweisbar). Jedenfalls stellt er alles in Frage und ich soll ihm eine Ummeldebestätigung zusenden, kein Problem. Mein Problem ist, dass einer seiner Fitnessangebote im näheren Ort einer anderen Stadt angeboten wird... Kann er darauf bestehen?

10. April 2019 | 12:49

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich haben Sie nach Ihren Sachverhaltsdarstellungen mit dem betreiber einen Vertrag geschlossen, der für 1 Jahr befristet ist.

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass ein Umzug eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt, so dass alleinig aus diesem Umzug hier grds. eigentlich kein Grund für eine fristlose Kündigung (vor Ablauf des Vertrages) hergeleitet werden kann.

Hier haben Sie explizit bei Vertragsanbahnung nach dem Kündigungsrecht wegen Umzug gefragt und dies wurde bejaht. Allerdings nur mündlich.

Wenn Sie also auf dieser Zusage bestehen, müssten Sie diese beweisen. Dies kann Ihnen möglicherweise gelingen, wenn Sie zwischenzeitlich E-Mail-Kommunikation, o.ä. mit dem Studiobetreiber hatten, in welcher quasi ein solcher Kündigungsgrund bestätigt wird.

Senden Sie ihm nun erst einmal die Ummeldebestätigung zu und warten Sie ab, ob der Studiobetreiber Sie auf das weitere Studio verweist.

Haben Sie nur mündliche Kommunikation mit dem Studiobetreiber gehabt, so dürfte ein Beweis der "Kündigungsmodalitäten bei Umzug" schwierig werden und der Verweis auf das andere Studio Ihnen somit quasi entgegenkommen.

Sie sind derzeit erst einmal dazu angehalten, die Reaktion des Studiobetreibers auf Ihre Ummeldebestätigung abzuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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