Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und beantworte diese auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt:
Wenn Sie - was ich unterstelle - mit dem Händler einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben, ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Besitz und das Eigentum an dem Quad zu verschaffen (vgl. § 433 Abs. 1 BGB
).
Ihren entsprechenden Anspruch können Sie im Wege einer Klage geltend machen.
Zuvor sollten Sie allerdings den Verkäufer in Verzug setzen, sofern dies noch nicht geschehen ist: Fordern Sie ihn nachweisbar - etwa per Einschreiben/Rückschein - auf, Ihnen das gekaufte Quad zu übergeben und zu übereignen, und setzen Sie ihm dafür eine Frist von 14 Tagen (genaues Datum angeben!).
Leistet der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht, können Sie wählen: Sie können Ihren Erfüllungsanspruch weiter verfolgen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und den Verkäufer auf Rückzahlung des Kaufpreises und ggf. Schadensersatz in Anspruch nehmen (vgl. § 323 Abs. 1 BGB
).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit eine erste Orientierung vermitteln. Gerne stehe ich Ihnen weiter zur Verfügung, insbesondere im Rahmen einer kostenlosen Nachfrage.
Sofern Sie eine Beratung oder Vertretung darüber hinaus wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt über die u. a. E-Mail-Adresse auf.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
fea@trettin-rechtsanwaelte.de
www.trettin-rechtsanwaelte.de
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