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Dusche Umbauen

4. August 2008 17:37 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre

ich habe bei mir am 1.08.2008 mein Dusch/Bad Raum umbauen lassen. Diese Arbeit sind noch nicht beendet wurden von den Auftragsnehmer. Am 1.08.2008 wurde der Raum zur Hälfte mit neuen Wandfliesen auf alten Fliesen gefliest. Die andere Hälfte (noch nicht fertig gestellt) wurde am 2.08.2008 voll endet. Ich war bei den arbeiten stäts dabei, und konnte den arbeiten zu sehen. Um den Umbau auch Sanierung des Raumes zu beenden, haben ich mit den Auftragsnehmer einen neuen Termin für den 6.08.2008 vereinbart. Es wurde eine neue Duschtasse, ein Duschpaneel und die neuen Fliesen bereits eingebaut.

Bei der nachträglich Begutachtung von mir, bin ich zum entschluss gekommen, dass der Auftragsgeber die Arbeiten nicht beenden soll, sondern Urzustand wieder herstellen soll.

Beim Telefonat sagte der Auftragsnehmer zu mir, wenn der Originalzustand wieder hergestellt werden soll, muß alles wieder zurück genommen werden auch die neue Duschtasse und das Paneel.

Ich denke auch, dass eigentlich der alte Zustand nicht wieder hergestellt werden kann, denn wen die Fliesen wieder abgemacht werden, kann es passieren, dass die alten Fliesen auch da durch nicht mehr zu gebrauchen sind (die alten Fliesen dient als Untergrund). Dann habe ich keine Duschetasse und das Paneel nicht.

Meine Frage, muß ich da trotzdem die Rechnung dem Auftragsnehmer begleichen, oder kann ich da gleich einen Schatenersatz gelten machen. Das Paneel und die Duschtasse will ich ja behalten. Oder kann der Auftragsnehmer (er hat eine Firma) mir das Material trotzdem in Rechnung stellen.

Guten Abend,

Sie müssen alle Arbeiten bezahlen, die aufgrund Ihrer Anweisung ausgeführt worden sind. Das umfasst sowohl das Verlegen der neuen Fliesen als auch den Rückbau in den vorherigen Zustand. Was die Materialkosten angeht: Wenn Sie die Materialien - Fliesen und Duschanlage - nicht behalten wollen, dann müssen Sie diese grundsätzlich auch nicht bezahlen. Es handelt sich dann um ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers. Allerdings kann der Auftragnehmer Ihnen Materialien insoweit berechnen, wie er sie nicht mehr anderweitig verwenden kann (wenn also der unversehrte Ausbau nicht möglich ist oder sie nicht mehr an anderer Stelle als neuwertig verbaut werden können). Sie müssten also ggfs. eine Wertminderung erstatten.

Wenn die alten Fliesen nach dem Rückbau nicht mehr brauchbar sein sollten, dann liegt dies leider in Ihrem eigenen Risikobereich. Ein Anhaltspunkt für einen Schadensersatzanspruch, d. h. eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers, ist nicht ersichtlich. Vielleicht können Sie im Rahmen der Nachfragefunktion genauer erläutern, welchen Fehler der Auftragnehmer gemacht haben soll.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Matthias Juhre.


_______________
ra-juhre@web.de

Rückfrage vom Fragesteller 4. August 2008 | 19:44

ich bemängel die Verlegung der Fliesen wie folgt. Mein wunsch war, dass die Fliese 60cm x 30cm stoß an stoß verlegt wird. nur leider hat der Verleger beim stoß einige Stoßkanten (der stoß ist mit der oberen fliese und der unteren fliese nicht binden, die Kannte hat teilweise ein maß von bis ca 5mm) und der Fußboden ist von dem Silikon eingesaut. Die Flucht ist an ein bis zwei Stellen nicht gerade.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. August 2008 | 21:53

Wenn die Arbeiten nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt worden sind, dann liegen Werkmängel vor. Sie können also Nachbesserung verlangen. Ich würde annehmen, dass dies eher Ihren Interessen entspricht als ein Rückbau der Renovierung. Denn die Nachbesserungsarbeiten brauchen Sie auch nicht zu bezahlen, die Kosten hierfür hat der Auftragnehmer zu tragen.

Fordern Sie den Auftragnehmer also auf, die Fliesen in der Weise neu anzubringen, dass es der Vereinbarung entspricht. Außerdem muss der Fußboden gereinigt werden. Setzen Sie eine Frist für die Durchführung der Nachbesserungsarbeiten und halten Sie bis zur zufriedenstellenden Ausführung die Zahlung des Werklohns zurück.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Matthias Juhre.

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