Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Dropshipping Mentoring Programm

| 17. Oktober 2019 12:23 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


11:23

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe mir vor drei Wochen ein Dropshipping Mentoring Programm für 1500€ gekauft. Im Vertrag ist vereinbart worden, jede Woche max. 3h zu videocallen. Jedoch hat er so gut wie nie Zeit für mich und haben bis jetzt nur zwei mal gecallt. Im Vertrag ist auch ein exklusiver Chatsupport inkludiert, der jedoch nicht vorhanden ist. Im Vertrag steht auch, das de Vertrag gekündigt werden kann, sofern die Leistungen die inkludiert sind, nicht erbracht werden. Gestern hat er mich sogar auf WhatsApp blockiert. Jetzt stellt sich die Frage was ich tun soll?
Den Vertrag den hätte ich elektronisch gehabt.

17. Oktober 2019 | 12:48

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es stellt sich hier die Frage, um was für einen Vertragstyp es sich handelt. Das Gesetz kennt natürlich nicht den "Dropshipping Mentoring Programm-Vertrag". Je nach Ausgestaltung des Programmes bzw. Vertrages könnte es sich um unterschiedliche Vertragstypen mit unterschiedlichen Regelungen handeln, die Abgrenzung ist in der Praxis oftmals schwierig. Senden Sie mir doch bitte, für eine verbindlichen Klärung im Rahmen dieser Anfrage, den zugrundeliegenden Vertrag zu. Dies können Sie gerne per E-Mail an info@rechtsanwalt-kromer.de tun.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

Rückfrage vom Fragesteller 21. Oktober 2019 | 11:21

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

das bedeutet die Chancen stehen hoch, das er mir mein Geld zurück überweisen muss, sofern ich den Vertrag kündige aufgrund der nicht erbrachten Leistungen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Oktober 2019 | 11:23

Ja, Ihre Chancen steen hoch, dass Sie zumindest einen erheblichen Anteil zurückerhalten werden.

Bewertung des Fragestellers 22. Oktober 2019 | 15:07

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Johannes Kromer »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Oktober 2019
4,6/5,0

ANTWORT VON

(363)

Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht