Sehr geehrter Fragesteller,
Sie brauchen zunächst keine Sorgen zu haben, da die aufgefundenen Drogen und damit der Drogenbesitz Ihnen nicht zugeordnet werden kann.
Die Behörde befindet sich in der Beweislast, Ihnen den Besitz zuzuordnen.
Die Tatsache, dass Sie Auffälligkeiten im Blut hatten, reicht für den Zusammenhang nicht aus, zumal Sie vorher anderweitig Alkohol konsumierten und eventuell dies auch in Getränken enthalten gewesen ist.
Es besteht daher derzeit weder eine Gefahr für Ihren Führerschein noch bezüglich eine Strafe.
Sollten Sie wider Erwarten doch etwas bekommen, sollten Sie zunächst nichts weiter aussagen und stattdessen Akteneinsicht nehmen.
Wenn Sie dann dafür professionelle Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: