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Drogenkontrolle in Fernbus - was tun?

3. Juli 2013 18:43 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um mögliche Folgen eines Drogenfundes.

Guten Tag sehr geehrte Anwälte,

Ich saß vergangenen Samstag mittag in einem Fernbus auf dem Heimweg, der einer Drogenkontrolle von der Polizei unterzogen wurde. Ich saß auf der hintersten Sitzreihe. Alle Fahrgäste wurden gebeten sich auf Drogen untersuchen zu lassen (Filzen, Drogenspürhund). Als der Spürhund nicht anschlug und bei niemandem etwas gefunden wurde, konnten alle Fahrgäste wieder in den Bus, außer die Fahrgäste der hintersten Sitzreihe, mein Bruder der neben mir im Bus saß und ich.

Mir wurde von einem Polizist mitgeteilt dass, unter der hintersten Sitzreihe eine kleine Menge Drogen (Amphetamine) gefunden worden sind. Niemand der hintersten Sitzreihe wusste wem es gehört.
Ein Urintest folgte, der bei mir positiv auf Amphetamine und Thc ausfiel.
(Ich kam aus Frankfurt von einem Jungesellenabschied und wir waren in den versifftesten Discos wo man leider leicht mit Drogen in Verbindung kommen kann.)

Mir wurde der Besitz der gefundenen Amphetamine vorgeworfen. Ich habe den Vorwurf glaubwürdig abstreiten können da die Drogen von jedem hätten sein können. (Der Bus kam vorher aus Hamburg)

Sie konnten die Amphetamine niemandem der Fahrgäste zuordnen.
Trotzdem wurde ICH gefragt ob ich einverstanden wäre wenn die Polizei die Amphetamine konfesziert. Ich antwortete natürlich ja, da es nicht meines war.

Ich sagte dem Polizist dass ich NICHT WISSENTLICH Amphetamine und Thc zu mir genommen habe. Ich hatte lediglich WISSENTLICH viel Alkohol getrunken.
Es wurde alles Protokolliert.

Ich bin bisher vor 2 Jahren nur einmal zu schnell mit dem Auto gefahren. 3 Punkte 150€ Verwarnungsgeld.

Ein Polizist sagte die Führerscheinstelle wird er nicht benachrichtigen und ein Brief wird bald kommen.

Kann ich dem glauben schenken?
Muss ich um mein Führerschein Angst haben?
Was wird in diesem Brief stehen?
Werde ich eine Strafe bekommen?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eine Antwort.

MFG

Einsatz editiert am 03.07.2013 18:52:59

3. Juli 2013 | 20:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie brauchen zunächst keine Sorgen zu haben, da die aufgefundenen Drogen und damit der Drogenbesitz Ihnen nicht zugeordnet werden kann.

Die Behörde befindet sich in der Beweislast, Ihnen den Besitz zuzuordnen.
Die Tatsache, dass Sie Auffälligkeiten im Blut hatten, reicht für den Zusammenhang nicht aus, zumal Sie vorher anderweitig Alkohol konsumierten und eventuell dies auch in Getränken enthalten gewesen ist.

Es besteht daher derzeit weder eine Gefahr für Ihren Führerschein noch bezüglich eine Strafe.

Sollten Sie wider Erwarten doch etwas bekommen, sollten Sie zunächst nichts weiter aussagen und stattdessen Akteneinsicht nehmen.

Wenn Sie dann dafür professionelle Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


ANTWORT VON

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