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Dringend - Hartz 4 Berechnungsbogen Erwebseinkommen

8. Oktober 2008 14:05 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Was hat das zu bedeuten wenn in einen Hartz 4 Berechnungsbogen ein Erwebseinkommen ALG 2 von 351,58 Euro reingerechnet wurden ist
bei meinem Freund obwohl er das nie bekommen hat

8. Oktober 2008 | 14:30

Antwort

von


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18055 Rostock
Tel: 038151050515
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Wenn Ihr Bescheid als sonstiges Einkommen ALG I enthält, obwohl Sie oder ein anderer Teil der Bedarfsgemeinschaft dieses überhaupt nicht bezogen hat, so ist der Bescheid offensichtlich falsch.
Wenden Sie sich an die Behörde und fordern Sie diese auf, einen berichtigten ALG II – Bescheid zu erstellen. Sollte Ihre Versuche scheitern, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Bei Bedarf stehe ich Ihnen hierzu gern zur Verfügung.

___

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Mirko Zieger
-Rechtsanwalt-



Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
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Rechtsanwalt Mirko Ziegler

Ergänzung vom Anwalt 8. Oktober 2008 | 18:53

Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass der Bescheid unabhängig von der konkret angerechnet Einkommensart rechtswidrig wäre, wenn dieses Einkommen nicht bezogen worden ist.

Insoweit war der obige Verweis auf ALG I nur ein Beispiel.

Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der Antragstellung sind viele Anwälte behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
-Rechtsanwalt-

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