Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sind zunächst zwei Aspekte zu beachten. Zum einen der durch Wurzelbewuchs verursachte Schaden an der Drainage und zum anderen der Wasserzulauf vom Nachbargrundstück.
Sofern die Baumwurzeln von einem Baum stammen, der auf dem Grundstück Ihres Nachbarn steht, ist der durch den Verschluss der Drainage verursachte Schaden als Überwuchsschaden von Ihrem Nachbarn zu ersetzen.
Die Beurteilung des Wasserzuflusses stellt sich schwieriger dar. Ist der Wasserzufluss aus dem Erdreich nicht nur eine rein natürliche Erscheinung (wie z.B. Regenwasserabfluss), sondern, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, durch eine defekte, im Eigentum Ihres Nachbarn stehende Leitung oder eine von ihm vorgenommene Bodengestaltung verursacht, so ist er auch für den hieraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Wichtig ist in Ihrem Fall, dass Sie die Schadensverursachung durch Ihren Nachbarn beweisen können. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, müsste von Ihnen unter anderem bewiesen werden:
- die Beeinträchtigung Ihres Grundstücks
- die Ursachen für die Beeinträchtigung
- der kausale Zusammenhang zwischen der von Ihrem Nachbarn verursachten Beeinträchtigung und dem aufgetretenen Schaden.
Eine anwaltliche Vertretung zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche und der Auswertung der bereits von Ihnen gesammelten Hinweise auf die Ursache des Schadens ist in Ihrem Fall, insbesondere unter Berücksichtigung des hohen Schadens, anzuraten. Spätestens bei einer gerichtlichen Geltendmachung würden Sie auf Grund der Zuständigkeit des Landgerichts dem Anwaltszwang unterliegen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und stehe Ihnen gerne weitergehend zur Verfügung.
Abschließend möchte ich mir erlauben, Sie darauf hinzuweisen, dass diese Antwort lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grund des von Ihnen dargelegten Sachverhalts darstellt. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte