Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
"Ich bitte um Angabe eines pauschalen Honorars für diese Tätigkeit inklusive..."
Die ausgelobte Summe von maximal 150 € dürfte dafür noch ausreichend sein, allerdings wäre damit eben nicht wie von Ihnen gewünscht eine absolute Anonymität garantiert, denn der von Ihnen beauftragte Kollege sieht all das was ich innerhalb der Akte tue (Akteneinsicht) genauso wie ich das sehen werde; was er innerhalb der Akte veranlasst hat.
Zudem wird auch das Gericht womöglich bei beiden Anwälten nachfragen (...was passiert hier prozessual gerade...).
Es erscheint mir auch - gerade in einem zivilrechtlichen Verfahren - wenig produktiv, wenn Sie Null Kenntnis von den gegnerischen Schriftsätzen hätten. Den Gesamtakteninhalt müssen Sie allerdings mit Sicherheit nicht vorher zur Kenntnis nehmen. Da ist ganz klar, dass Sie nicht jedes gerichtliche Schreiben erreichen muss.
Wenn Ihnen also der Kollege die Gegnerschriftsätze weitergeleitet hat, ist Ihre hier ausgelobte Beauftragung m.E. in jedem Fall kontraproduktiv, weil Vertrauen untergraben.
Denken Sie Ihre Anfrage unter diesem Aspekt noch einmal durch.
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr RA Fork,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ihre Bedenken bezüglich mangelnder Anonymität bei Ausführung habe ich verstanden und auch bereits berücksichtigt. Nun würde ich Sie dennoch gerne mit dem geschilderten Vorhaben beauftragen.
Wie ist hierbei das weitere Prozedere bezüglich:
* Eines Kontaktkanals, über welchen ich Ihnen u.a. Aktenzeichen, Vollmacht, meine Kontaktdaten und auch ein Paar zusätzliche Erklärungen übermitteln kann?
* Der Honorarzahlung?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nachfrage 1:
"Nun würde ich Sie dennoch gerne mit dem geschilderten Vorhaben beauftragen.
Wie ist hierbei das weitere Prozedere bezüglich:
* Eines Kontaktkanals, über welchen ich Ihnen u.a. Aktenzeichen, Vollmacht, meine Kontaktdaten und auch ein Paar zusätzliche Erklärungen übermitteln kann?
* Der Honorarzahlung?"
Dann lassen Sie mir die dafür notwendigen Angaben unter Verweis auf die vorliegende Fragestellung über meine Kontaktdaten per Fax oder E-Mail zukommen, dann klären wir alles Weitere.
Die Kontaktdaten erhalten Sie z.B. durch ein Klick auf mein Profilbild.
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-