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Diskrete Akteneinsicht durch Anwalt – Verweigerung durch bisherigen Anwalt

15. Juli 2025 19:44 |
Preis: 30,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


17:51

Ich bin Partei in einem (dem Ende entgegen) laufenden Zivilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart.
Mein bisheriger Anwalt verweigert mir die Herausgabe bestimmter Dokumente bzw. die Weiterleitung der Korrespondenz mit dem Gericht und der Gegenseite.
Um Klarheit zu gewinnen, möchte ich diskret einen anderen Anwalt beauftragen, in meinem Namen Akteneinsicht direkt beim zuständigen Gericht zu beantragen und die relevanten Inhalte der Gerichtsakte digital zu kopieren und mir zur Verfügung zu stellen. Wichtig sind mir hier auch die elektronische Zeitmarken bzw. Eingangszeitstempel der Dokumente.
Soweit ich das mitbekommen habe, wurden diesen Schreiben zwischen dem Landgericht und den beteiligten Anwälten nicht postalisch, sondern durch ein mir nicht näher bekanntes elektronisches System ausgetauscht.
Ich rechne hier mit ca. 15+X Schreiben, einige sind mehrseitig.
Wichtig: Ich wünsche ausdrücklich, dass mein bisheriger Anwalt keine Kenntnis von diesem Vorgang erhält. Es sollen keine weiteren Schritte gegenüber dem Gericht oder den Verfahrensbeteiligten erfolgen, außer der reinen Akteneinsicht und der Übermittlung der Kopien an mich.
Gerne lasse ich Ihnen bei Bedarf eine Vollmacht für das Gericht zukommen.
Ich bitte um Angabe eines pauschalen Honorars für diese Tätigkeit inklusive:
* Antragstellung auf Akteneinsicht
* Einsichtnahme vor Ort oder digital
* Kopie bzw. Scan der relevanten Akteninhalte
* Weiterleitung an mich per E-Mail oder Link

Budgetrahmen: ca. 150€

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

15. Juli 2025 | 20:37

Antwort

von


(952)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:

"Ich bitte um Angabe eines pauschalen Honorars für diese Tätigkeit inklusive..."

Die ausgelobte Summe von maximal 150 € dürfte dafür noch ausreichend sein, allerdings wäre damit eben nicht wie von Ihnen gewünscht eine absolute Anonymität garantiert, denn der von Ihnen beauftragte Kollege sieht all das was ich innerhalb der Akte tue (Akteneinsicht) genauso wie ich das sehen werde; was er innerhalb der Akte veranlasst hat.

Zudem wird auch das Gericht womöglich bei beiden Anwälten nachfragen (...was passiert hier prozessual gerade...).

Es erscheint mir auch - gerade in einem zivilrechtlichen Verfahren - wenig produktiv, wenn Sie Null Kenntnis von den gegnerischen Schriftsätzen hätten. Den Gesamtakteninhalt müssen Sie allerdings mit Sicherheit nicht vorher zur Kenntnis nehmen. Da ist ganz klar, dass Sie nicht jedes gerichtliche Schreiben erreichen muss.

Wenn Ihnen also der Kollege die Gegnerschriftsätze weitergeleitet hat, ist Ihre hier ausgelobte Beauftragung m.E. in jedem Fall kontraproduktiv, weil Vertrauen untergraben.

Denken Sie Ihre Anfrage unter diesem Aspekt noch einmal durch.


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 23. Juli 2025 | 17:36

Sehr geehrter Herr RA Fork,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ihre Bedenken bezüglich mangelnder Anonymität bei Ausführung habe ich verstanden und auch bereits berücksichtigt. Nun würde ich Sie dennoch gerne mit dem geschilderten Vorhaben beauftragen.

Wie ist hierbei das weitere Prozedere bezüglich:
* Eines Kontaktkanals, über welchen ich Ihnen u.a. Aktenzeichen, Vollmacht, meine Kontaktdaten und auch ein Paar zusätzliche Erklärungen übermitteln kann?
* Der Honorarzahlung?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juli 2025 | 17:51

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Nachfrage 1:
"Nun würde ich Sie dennoch gerne mit dem geschilderten Vorhaben beauftragen.

Wie ist hierbei das weitere Prozedere bezüglich:
* Eines Kontaktkanals, über welchen ich Ihnen u.a. Aktenzeichen, Vollmacht, meine Kontaktdaten und auch ein Paar zusätzliche Erklärungen übermitteln kann?
* Der Honorarzahlung?"

Dann lassen Sie mir die dafür notwendigen Angaben unter Verweis auf die vorliegende Fragestellung über meine Kontaktdaten per Fax oder E-Mail zukommen, dann klären wir alles Weitere.

Die Kontaktdaten erhalten Sie z.B. durch ein Klick auf mein Profilbild.




Raphael Fork
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