Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Zugrundelegung der mit mitgeteilten Informationen beantworten möchte:
Vom 1.1.2013 an dürfen in Neubauten nur noch digitale Stromzähler eingebaut werden. Dies gilt auch für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 6.000 kw oder für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einem Verbauch von 7 kw. Dies soll sich aber noch ändern, da die meisten Endverbraucher die digitalen Messgeräte ablehnen. Es sollen zukünftig weitere Verbraucher aufgrund Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Abnahme verpflichtet werden. Die Vorschriften zur Einführung der so genannten Smart Meter finden Sie im Energiewirtschaftsgesetz sowie der Messzugangsverordnung.
Bis zum Jahr 2020 möchte die EU für 80 % der Haushalte digitale Zähler installiert wissen.
Smart Meter müssen den Anschlussnutzern gem. § 21 b EnWG
bei bestehenden Messgeräten angeboten werden. Es dürfen jedoch auch andere Messgeräte verwendet werden, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, wenn Sie nicht einen Haushalt haben, bei dem es nach den oben genannten Vorgaben verpflichtend ist, einen digitalen Stromzähler zu installieren. Da Sie von einem Wochenendhaus sprechen, gehe ich nicht davon aus, dass Ihr Stromverbrauch so hoch ist.
Sie haben daher (noch) ein Wahlrecht gegenüber dem Stromanbieter.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Ute Lins
Rechtsanwältin
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