Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach § 25a Abs. 5 Satz 3 UStG
ist ein solcher Vorsteuerabzug nicht zulässig. Verwunderlich ist jedoch der Vorsteuerausweis des Auktionshauses. Üblicherweise ist die Umsatzsteuer vollständig im Aufgeld enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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