Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Frage zum Beschwerdeweg beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf. Das bedeutet, dass anders als bei förmlichen Rechtsbehelfen keine Verfahrensvorschriften einzuhalten sind.
Üblicherweise richtet man eine Dienstaufsichtsbeschwerde entweder an den Behördenleiter oder an die zuständige Dienstaufsichtsbehörde. Aus Ihrem mir mitgeteilten Wohnsitz (Stadt O.) ergibt sich als Behördenleiter die Oberbürgermeisterin Ihrer Stadt und als zuständige Aufsichtsbehörde der Regierungspräsident.
Sie haben allerdings lediglich einen Anspruch darauf, dass man sich mit Ihrer Beschwerde befasst und diese auch bescheidet. Zudem muss die Bescheidung keine Begründung enthalten. In den meisten Fällen wird die Entscheidung aber begründet.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche, dass Ihre Beschwerde an die richtige Stelle die gewünschte Wirkung zeigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Schäfer
Rechtsanwalt
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