Guten Tag!
bin ein Arzt in der Weiterbildung seit 2 Jahre in Deutschland in Vollzeit eingestellt und habe bis jetzt die Aufenthaltserlaubnis nach §17 G.
Nächste Woche werde ich die Blaue Karte beantragen, da ich alle die Voraussetzungen dafür erfülle. Meine Frage wäre, dass die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nach 21 Monaten erteilt, würden diese 21 Monaten von meinem Aufenthalt in Deutschland nach §17G gerechnet, da ich bislang alle die nötige Steuern bezahlt habe?
Schöne Feiertage und danke im Voraus!
Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass nach dem Gesetzwortlaut die 21 bzw. 33 Monate nur mit einer Tätigkeit nach § 19a Abs. 1 AufenthG
erfüllt werden können. Diese haben Sie ja nicht, da die Vorschrift erst seit wenigen Monaten gilt. In Berlin wurde aber klargestellt, dass trotzdem all Monate mitgerechnet werden, in denen der Ausländer über die Verdientsgrenze hinaus verdient hat.
Auch -in Berlin zumindest- darf man unmittelbar die Niederlassungserlaubnis ohne vorherige Erteilung einer Blauen-Karte erhalten.-
Bei Ihrer Ausländerbehörde kann dies aber anders geregelt sein
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid