Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er insbesondere
sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
Die Verwaltungsvorschriften sehen dazu vor:
"Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit).
Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter."
Hängt die Unterhaltsfähigkeit von dem Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten ab, so ist es bei einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch ausreichend, wenn der Dritte leistungsfähig und der Unterhaltsanspruch im Inland durchsetzbar ist.
Letzteres müsste also der Fall sein, soweit Ihre Eltern einbezogen werden sollen.
Die Sache mit den sechs Monaten hat leider durchaus seine Berechtigung, da Sie in aller Regel 6 Monate (mehr auf keinen Fall) Probezeit haben, in der Sie ohne Kündigungsgrund gekündigt werden könnten.
Ich würde daher das Ende der Probezeit abwarten, da die Einkommenssituation auf "Dauer" (s. o.) angelegt sein muss.
Ich würde hier nicht eine kostenpflichtige Ablehnung riskieren, sondern eher die verbleibenden fünf Monate abwarten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ich habe eine Verständnisfrage und würde mich freuen, wenn Sie diese noch beantworten würden.
Sie sagten, dass ich meine Eltern (Vater: sehr gut bezahlter Rentner und Mutter: im öffentlichen Dienst tätig, gut verdienend) in Betracht ziehen kann, obwohl ich 30 bin und alleine wohne. Das würde doch dann reichen und bedeuten, dass ich meinen Lebensunterhalt selber sicherstellen kann (natürlich mit der Hilfe meiner Eltern) und wenn diese mir eine Verpflichtungserklärung unterschreiben könnten, ich die deutsche Staatsanhehörigkeit auch erhalten würde.
Warum soll ich denn dann lieber abwarten?
Warum ist das dann ein Risiko den Antrag zu stellen?
Das Ding ist, dass ich aus verschiedenen beruflichen Gründen einen deutschen Pass besitzen muss und ich will den Vorgang einfach verschnellern.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können den Antrag stellen und sollten vorher aber nochmals mit der Einbürgerungsbehörde sprechen, was diese zu der Unterhaltssicherung sagt, die durch eine Verpflichtungserklärung unterstrichen werden sollte.
Denn letztlich muss die Sache auch in Deutschland vollstreckbar sein. Leben Ihre Eltern in Deutschland, wäre dieses durchaus gangbar.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt