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Derzeit trockener Alkoholiker Fahrerlaubnis

| 23. Juli 2021 14:16 |
Preis: 48,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Hallo liebe Anwälte,

ich bin auf der Suche nach einer konkreten und rechtssicheren Auskunft zu meinem Fahrerlaubnisproblem von einem Verkehrsrechtsanwalt bzw. Verwaltungsanwalt. Bei mir wurde 2011 Alkoholismus diagnostiziert. Seither habe ich meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr bereits zwei mal abgenommen bekommen, sowie im Jahre 2016 obwohl ich da nicht mal autogefahren bin. Habe hier zu hause randaliert und Fenster eingeworfen. Die FeB meinte ich würde in diesem Zustand und aus der bisherigen Aktenlage sicherlich wieder ins Auto steigen daher musste ich zur MPU ohne hier am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

Mir geht es darum, ich habe viele Aussagen gehört. So z.B. von einem Verkehrsmediziner, es muss die Polizei involviert gewesen sein. Oder ein Verwaltungsanwalt sagt, es genügt auch eine Anzeige ohne die Polizei. Sprich der Nachbar könnte einfach sagen der ist andauernd besoffen und ein Brief an die Fahrerlaubnisbehörde schicken. Wobei bei diesem Vorgang nicht so viel Bedeutung zugemessen werden würde. Ein bloßer Alkoholkonsum würde nicht ausreichen bei einem trockenen Alkoholiker eine MPU anzuordnen bzw. ein äG es müssten dennoch Fahrerlaubnisrelevante Erkenntnisse vorliegen?!

Ich hadere die ganze Zeit mit dieser Thematik jeder sagt etwas anderes was soll ich tun. Meine Fahrerlaubnis wurde letztes mal in 2018 erteilt, ich fahre seither immer nur nüchtern hab schon lange keinen Alk mehr getrunken und habe aber immer weder Angst dass wieder ein Brief von der FeB kommt. Habe gehört dass wenn 12 Monate rum sind seit dem letzten Konsum es nicht mehr angemessen wäre, dies ist aber nicht der Fall mein Ausrutscher liegt weniger als 12 Monate zurück sondern erst 8 Monate was soll ich machen.

Wie soll ich damit umgehen? Bitte helfen Sie mir. Meine Exfreundin ist so eine der traue ich alles zu.

Danke.

23. Juli 2021 | 16:33

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie brauchen sich hier bei keinerlei Gedanken machen. Es reicht aber nicht aus, dass Nachbarn oder Dritte sagen, dass Sie stets betrunken wären. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Trunkenheit zu einem Fahren unter Alkohol Einfluss führt oder gefühlt haben muss. Dieser Nachweis ist ohne eine konkrete Alkoholmessung nicht zu führen.

Sie haben ihren Ausrutscher zwar noch nicht konkret beschrieben, aber sofern an diesem Tag keine Alkoholmessung durchgeführt worden ist, oder aber jemand konkrete Ausfallerscheinungen beobachtet hatte und hierzu noch Angaben machen kann, wie lange und wie viel Sie getrunken haben, ist dies kein relevanter Vorgang mehr.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2021 | 10:12

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer

vielen Dank für Ihre Nachricht sehr gerne würde ich einmal nachhaken und etwas konkreter schildern. Ich hoffe es ist für Sie ok weil ja nach meiner Fragestellung ein paar Tage wieder vergangen sind.

Also es war so dass das Jugendamt hier involviert ist. Ich hatte meine Kinder bei mir hatte getrunken und habe meine Mutter also die Oma meiner Kinder darum gebeten die kinder heimzufahren bzw. Sie abholen zu lassen um sodann das Umgangswochenende abzubrechen. Icj war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause sondern bei Freunden meine Mutter aber zu Hause bei den Kindern. Ich habe sie nicht alleine gelassen. Natürlich hat das bei der Kindesmutter fragen aufgeworfen welche z.T. aufgeklärt werden konnten da es auch ein Gespräch im Jugendamt gab bzw. Geben musste. Habe aber nur gesagt dass ich an dem Wochenende getrunken hatte wie es auch war. Es gilt jetzt die Kuh vom Eis zu bekommen auch im Sinne der Kinder.
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass keinerlei Daten an die FeB weitergegeben werden dürfen wegen Datenschutz. Soweit so ok, bedeutet dass es wiederum nur eine Polizei melden könnte die hier aber gar nicht involviert gewesen ist. Ich habe für meinen Teil doch alles richtig gemacht nämlich der Großmutter zu sagen bitte fahr die kinder nach hause. Mehr ist nicht passiert. Es weiss niemand wieviel getrunken wurde oder was genau.

Ich weiss dass beim Versorgungsamt wenn es um einen Grad der Behinderung geht auch nicht so einfach Daten weitergegeben werden dürfen das gleiche müsste doch hier auch gelten oder? Es kann ja nicht sein dass innerhalb einer Behörde nämlich in dem Fall das Landratsamt in den Computerdaten der anderen internen Behörden reinschnüffelt oder?

Ich danke Ihnen für kurze Rückantwort und wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. August 2021 | 12:20

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie brauchen hier keine Befürchtung zu haben, insbesondere weil auch nicht festgestellt werden kann, wie viel Sie getrunken haben und sie offenbar auch keine Ausfallerscheinungen hatten.

Im Übrigen werden polizeiliche Angaben nicht zum Jugendamt weitergeleitet, sofern es keine Kindeswohlgefährdung gab, die ich hier ebenfalls nicht erkennen kann.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 10. August 2021 | 16:23

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Super alles in Ordnung kann diesen Anwalt sehr gerne weiterempfehlen es wurde auch ausführlich auf die Rückfrage eingegangen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. August 2021
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