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Defekter Geschirrspüler - Abholung des Gerätes gegen Rückerstattung des Kaufpreises

22. Februar 2024 21:26 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir hatten telefonisch bei einem Händler Vorort einen Geschirrspüler bestellt, der zeitnah angeliefert und von den Monteuren angeschlossen wurde. Die Monteure starteten einen kurzen Testlauf des Gerätes der soweit in Ordnung war.

Als wir jedoch am selben Tag die Spülmaschine zum ersten Mal in Betrieb nahmen, zeigte sich ein Defekt. Nach dem Spülgang erfolgte kein Trockenvorgang, sodass alles nass blieb und sich in der Maschine eine Wasserlache befand.
Auch nach mehrfachen Versuchen/Wiederholungen änderte sich daran nichts.

Wir reklamierten dies sofort beim Händler telefonisch. Daraufhin erfolgte direkt am nächsten Tag ein Austausch gegen ein anderes baugleiches Gerät derselben Marke.
Doch leider mussten wir feststellen, dass auch bei diesem Gerät der Trockenvorgang nicht funktionierte (wir vermuten, dass es evtl. an einem Systemfehler bei dieser Geräte-Serie liegen könnte) .
Wieder haben wir dies beim Händler telefonisch reklamiert, der zwar unwillig, aber schlussendlich bereit war das defekte Gerät gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.
Die Abholung des Gerätes erfolgte am 26. Januar 2024.

Am 15. Februar 2024 erinnerten wir den Händler per E-Mail an die noch ausstehende Rückerstattung. Dieser reagierte jedoch nicht darauf.
In wenigen Tagen sind seit Abholung des defekten Geschirrspülers fast 4 Wochen vergangen und der Kaufpreis wurde immer noch nicht erstattet.

Meine Frage:
Wie können wir jetzt vorgehen, damit wir unser Geld zurückbekommen? Evtl. eine Mahnung mit eingeräumter Zahlungsfrist schreiben oder müssen wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Da das Ganze ja nur telefonisch ablief, liegt uns lediglich der Lieferschein vor, auf dem der Monteur bei Abholung des Gerätes das Abholdatum handschriftlich notierte.

22. Februar 2024 | 22:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Um Ihr Geld zurückzuerhalten, wäre der nächste Schritt, den Verkäufer schriftlich zur Rückzahlung des Kaufpreises aufzufordern. Hierbei sollten Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung setzen. Aus Beweisgründen und zur Klarstellung ist es empfehlenswert, eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung zu versenden. Eine Frist von 7 bis 14 Tagen ist üblicherweise angemessen.

Folgende Punkte sollten in Ihrem Schreiben enthalten sein:

Eine Beschreibung des Sachverhalts einschließlich der erfolgten Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag.
Die Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises mit Angabe des genauen Betrags.
Die Setzung einer konkreten Frist für die Rückzahlung.
Der Hinweis darauf, dass Sie nach Ablauf dieser Frist weitere rechtliche Schritte einleiten werden.
Sollte der Verkäufer auf dieses Schreiben nicht reagieren und den Kaufpreis nicht innerhalb der gesetzten Frist erstatten, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten. Das wäre idealerweise ein gerichtliches Mahnverfahren. Das geht auch ohne Anwalt und führt schnell zu einem Vollstreckungsbescheid. Sollte der Gegner widersprechen, würde es dann zu einem regulären Zivilprozeß kommen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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