Ihre Situation ist in der Tat etwas kompliziert, da Sie unter Zeitdruck stehen. Grundsätzlich hat Ihre Versicherung das Recht, zusätzliche Informationen anzufordern, um die Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Behandlung zu überprüfen. Dies ist in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt.
Es ist leider nicht ungewöhnlich, dass die Versicherung diese Informationen vor der Behandlung anfordert. Normalerweise wird die Notwendigkeit einer Behandlung erst so geprüft. Ich kenne das auch persönlich weil es mir mal ganz genauso ging. Insbesondere wenn der Versicherungsbeginn bzw die Wartezeit eher knapp sind oder die Versicherung denkt es bestand schon vor der versicherten Zeit die Sichere Erwartung es muss bald was gemacht werden, dann fragt man den Arzt wann die erste Indikation festgestellt wurde.. Dagegen können Sie leider wenig tun. Das ist tatsächlich relativ normal - wenn auch total lästig..
Ich empfehle Ihnen, sich schriftlich an Ihre Versicherung zu wenden und auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hinzuweisen. Erklären Sie, dass Sie aufgrund Ihrer bevorstehenden Auslandsreise die Behandlung so schnell wie möglich abschließen müssen und bitten Sie um eine beschleunigte Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Gleichzeitig sollten Sie versuchen, die angeforderten Informationen so schnell wie möglich zu beschaffen und an die Versicherung zu senden. Insbesondere die zahnärztliche Begründung für die Behandlung und die aktuellen Situationsmodelle sollten relativ einfach zu erhalten sein.
Viel mehr lässt sich in der Kürze der Zeit hier leider nicht machen wenn das alles noch funktionieren soll vor der Reise.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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